Und Du fällst nciht in die Kleinunternehmerregelung und machst gleich eine komplette Buchhaltung?Am 08.03.2006 habe ich das Gewerbe angemeldet.
Hallo zusammen,
ich les mich schon ein Weile durch das Forum, um Buchhaltung und Steuern auch selbst über die Bühne zu bekommen. Jetzt komm ich aber ums Fragen nicht mehr herum...![]()
Am 08.03.2006 habe ich das Gewerbe angemeldet. In der Zeit zwischen dem 20.12.2005 und dem 26.10.2006 habe ich Computereinzelteile gekauft. Also Gehäuse, Festplatte, Prozessor etc. alles einzeln. Am 12.01 war der Computer komplett. Alles was danach kam wurde nach oder aufgerüstet. Die aufgerüsteten Teile gingen in den Privatbesitz über. Ich möchte jetzt wissen, wie ich das denn überhaupt richtig buche und dann jetzt am Ende des Jahres auch korrekt abschreibe.
Viele der Teile sind zwar unter der 60 und 410 EUR Grenze, jedoch sind diese ja nicht selbstständig nutzbar. Also muss ich sie alle zusammen als PC über 3 Jahre abschreiben. Ab wann gelten die 3 Jahre? Für jedes Teil einzeln? Es macht doch keinen Sinn ein Kabel von 5 Euro über 3 Jahre abzuschreiben. Andererseits ist es ein essentieller Bestandteil des PCs.![]()
Noch Hinweise: Der PC wurde für das Gewerbe angeschafft. Ich nutze den aber auch privat. Habe eigentlich auch noch einen anderen PC, aber der ist was langsamer, weswegen ich eher den Geschäfts-PC benutze. Ich benutze den Kontenrahmen 04.
Viele Grüße
Ingo
Und Du fällst nciht in die Kleinunternehmerregelung und machst gleich eine komplette Buchhaltung?Am 08.03.2006 habe ich das Gewerbe angemeldet.
Grüsse vom Bodensee
"EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany
Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de
Genau![]()
Umsatzsteuervoranmeldungen klappen auch soweit ganz gut...
Ich würde es als Instandhaltung / Reparaturen und somit als Aufwand wegbuchen ohne den Weg über die Abschreibung zu nehmen. Es wird ja schließlich der Fall sein, dass aus ALT und kaputt jetzt NEU und funktionsfähig wird => InstandhaltungViele der Teile sind zwar unter der 60 und 410 EUR Grenze, jedoch sind diese ja nicht selbstständig nutzbar. Also muss ich sie alle zusammen als PC über 3 Jahre abschreiben. Ab wann gelten die 3 Jahre? Für jedes Teil einzeln? Es macht doch keinen Sinn ein Kabel von 5 Euro über 3 Jahre abzuschreiben. Andererseits ist es ein essentieller Bestandteil des PCs.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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@Sven:
Dank dir, für den Tipp! Meine Vorgehensweise wäre jetzt soweit, dass ich mit der Anschaffung des ersten Computerteils die monatsgenaue Abschreibung von 3 Jahren beginne. Alle weiteren Anschaffungen werden dann zum jeweils aktuellen Buchwert addiert. Alle Teile, die andere ersetzen buche ich unter Instandhaltung.
Was mache ich mit den ersetzten Teilen? Diese sind ja nicht kaputt, sondern sollen Privat genutzt werden. Buche ich den Restwert dann aus der Abschreibung raus, also als Privatentnahme?
Was ist mit den in den Rechnungen ausgewiesenen Versandkosten bzw. Versandversicherungen? Kann ich deren Vorsteuer auch sofort geltend machen?
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