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Alt 04.12.2006, 20:48   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2006
Der Ingo macht alles soweit korrekt
Smile

Computer aus Einzelteilen, Ojeee....


Hallo zusammen,

ich les mich schon ein Weile durch das Forum, um Buchhaltung und Steuern auch selbst über die Bühne zu bekommen. Jetzt komm ich aber ums Fragen nicht mehr herum...

Am 08.03.2006 habe ich das Gewerbe angemeldet. In der Zeit zwischen dem 20.12.2005 und dem 26.10.2006 habe ich Computereinzelteile gekauft. Also Gehäuse, Festplatte, Prozessor etc. alles einzeln. Am 12.01 war der Computer komplett. Alles was danach kam wurde nach oder aufgerüstet. Die aufgerüsteten Teile gingen in den Privatbesitz über. Ich möchte jetzt wissen, wie ich das denn überhaupt richtig buche und dann jetzt am Ende des Jahres auch korrekt abschreibe.

Viele der Teile sind zwar unter der 60 und 410 EUR Grenze, jedoch sind diese ja nicht selbstständig nutzbar. Also muss ich sie alle zusammen als PC über 3 Jahre abschreiben. Ab wann gelten die 3 Jahre? Für jedes Teil einzeln? Es macht doch keinen Sinn ein Kabel von 5 Euro über 3 Jahre abzuschreiben. Andererseits ist es ein essentieller Bestandteil des PCs.

Noch Hinweise: Der PC wurde für das Gewerbe angeschafft. Ich nutze den aber auch privat. Habe eigentlich auch noch einen anderen PC, aber der ist was langsamer, weswegen ich eher den Geschäfts-PC benutze. Ich benutze den Kontenrahmen 04.

Viele Grüße
Ingo
Der Ingo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.12.2006, 22:44   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein
Zitat:
Am 08.03.2006 habe ich das Gewerbe angemeldet.
Und Du fällst nciht in die Kleinunternehmerregelung und machst gleich eine komplette Buchhaltung?
__________________
Grüsse Jörg

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Bodensee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2006, 22:56   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2006
Der Ingo macht alles soweit korrekt
Genau

Umsatzsteuervoranmeldungen klappen auch soweit ganz gut...
Der Ingo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2006, 09:41   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Viele der Teile sind zwar unter der 60 und 410 EUR Grenze, jedoch sind diese ja nicht selbstständig nutzbar. Also muss ich sie alle zusammen als PC über 3 Jahre abschreiben. Ab wann gelten die 3 Jahre? Für jedes Teil einzeln? Es macht doch keinen Sinn ein Kabel von 5 Euro über 3 Jahre abzuschreiben. Andererseits ist es ein essentieller Bestandteil des PCs.
Ich würde es als Instandhaltung / Reparaturen und somit als Aufwand wegbuchen ohne den Weg über die Abschreibung zu nehmen. Es wird ja schließlich der Fall sein, dass aus ALT und kaputt jetzt NEU und funktionsfähig wird => Instandhaltung

Gruß
Sven
__________________
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2006, 14:47   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2006
Der Ingo macht alles soweit korrekt
Question

@Sven:

Dank dir, für den Tipp! Meine Vorgehensweise wäre jetzt soweit, dass ich mit der Anschaffung des ersten Computerteils die monatsgenaue Abschreibung von 3 Jahren beginne. Alle weiteren Anschaffungen werden dann zum jeweils aktuellen Buchwert addiert. Alle Teile, die andere ersetzen buche ich unter Instandhaltung.

Was mache ich mit den ersetzten Teilen? Diese sind ja nicht kaputt, sondern sollen Privat genutzt werden. Buche ich den Restwert dann aus der Abschreibung raus, also als Privatentnahme?

Was ist mit den in den Rechnungen ausgewiesenen Versandkosten bzw. Versandversicherungen? Kann ich deren Vorsteuer auch sofort geltend machen?
Der Ingo ist offline   Mit Zitat antworten
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