Moin,
der Mieter repariert die Heizung und bezahlt dafür und der Vermieter guckt zu und freut sich über die für ihn nicht vorhandenen Kosten, oder wie??? Solche Mieter sind natürlich überall willkommen.
Prozentsätze gibt es nicht, wenn er diesen Fall aber wie unter fremden Dritten üblich behandelt wird es keine Probleme geben. Er würde also den gleichen Betrag an sich in Rechnung stellen wie einem Dritten auch.Wenn ja, müssen irgendwelche Besonderheiten beachtet werden ? Gibt es eine Vorgabe welchen Prozentsatz er auf den EK-Preis der Ware die er sich als Privatperson in Rechnung stellt aufschlagen muss ?
Gruß
Sven


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. K.a.