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Thema: Kann ich als Unternehmer mir selbst eine Rechnung stellen ?

  1. #1
    TP-Newbie Bianca macht alles soweit korrekt
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    Kann ich als Unternehmer mir selbst eine Rechnung stellen ?

    Hallo,
    brauche euren Rat zu fogendem Sachverhalt.

    Ein Unternehmer mietet ein Haus, einen teil will er als Büro/Laden nutzen und den anderen als private Wohnung.
    Nun ist folgendes, dieses Haus muss komplett (Whg+Büro) renoviert werden, da er eine Heizungs-Sanitär Firma hat will er diese reparaturarbeiten was Heizung usw. betrifft natürlich selbst ausführen.

    Da er als Unternehmer bei seinem Sanitärgroßhändler die Ware billiger erhält, kauf er das nötige Material über seine Firma ein, diese Rechnung will er dann komplett als Wareneingang verbuchen, und die von Ihm selbst ausgeführten Leistungen (für den Privatgenutzen bereich) will er sich dann als Unternehmer an sich selbst als Privatperson in Rechnung stellen.

    Also Firma X stellt Herrn X fogendes Material und ausgf. Leistungen in Rechnung.

    Geht das den ??
    Wenn ja, müssen irgendwelche Besonderheiten beachtet werden ? Gibt es eine Vorgabe welchen Prozentsatz er auf den EK-Preis der Ware die er sich als Privatperson in Rechnung stellt aufschlagen muss ?

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.... Danke

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Moin,

    der Mieter repariert die Heizung und bezahlt dafür und der Vermieter guckt zu und freut sich über die für ihn nicht vorhandenen Kosten, oder wie??? Solche Mieter sind natürlich überall willkommen.

    Wenn ja, müssen irgendwelche Besonderheiten beachtet werden ? Gibt es eine Vorgabe welchen Prozentsatz er auf den EK-Preis der Ware die er sich als Privatperson in Rechnung stellt aufschlagen muss ?
    Prozentsätze gibt es nicht, wenn er diesen Fall aber wie unter fremden Dritten üblich behandelt wird es keine Probleme geben. Er würde also den gleichen Betrag an sich in Rechnung stellen wie einem Dritten auch.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie Bianca macht alles soweit korrekt
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    Hallo Sven,

    danke für die schnelle Hilfe,

    [QUOTE=Sven]Moin,

    der Mieter repariert die Heizung und bezahlt dafür und der Vermieter guckt zu und freut sich über die für ihn nicht vorhandenen Kosten, oder wie??? Solche Mieter sind natürlich überall willkommen.

    ja richtig, klingt komisch ist aber so... ich denke das es diese Einigung gab da
    er recht wenig Miete zahlt, und bestimmt noch sonstige besondere dinge vereinbart wurden . K.a.

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, das es kein Problem gibt wenn er sich selbst die Rechnung stellt??

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