Vorsteuer kann man natürlich nicht zurückholen, da keine in der Rechnung ausgewiesen wurde. Einkommensteuerlich können die Zollgebühren ganz normal als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.Leider ist auf der Rechnung der Ware keine Mwst verzeichnet. Heißt das nicht absetzbar?
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren