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Thema: Auslands Ware

  1. #1
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Auslands Ware

    Hallo,

    habe da mal ne frage. Habe in japan Ware eingekauft. jetzt hat der Deutsche Zoll da abkassiert. kann ich den Zoll betrag von den steuern absetzen lassen?

    Liegt n Zettelbei: Zollanmeldung/Steuerbescheid


    Leider ist auf der Rechnung der Ware keine Mwst verzeichnet. Heißt das nicht absetzbar?

  2. #2
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    Leider ist auf der Rechnung der Ware keine Mwst verzeichnet. Heißt das nicht absetzbar?
    Vorsteuer kann man natürlich nicht zurückholen, da keine in der Rechnung ausgewiesen wurde. Einkommensteuerlich können die Zollgebühren ganz normal als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Ok das heißt ich kann die kompletten 21€ bei der nächsten vorsteueranmeldung verrechnen lassen?

  4. #4
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    Ok das heißt ich kann die kompletten 21€ bei der nächsten vorsteueranmeldung verrechnen lassen?
    Einkommensteuer = EÜR
    nur in der EÜR als Betriebsausgabe, nicht in der Voranmeldung.
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  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Wild-Wolf
    Liegt n Zettelbei: Zollanmeldung/Steuerbescheid
    Handelt es sich evtl. um Einfuhrumsatzsteuer? Die wäre dann in der USt-Voranmeldung zu berücksichtigen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  6. #6
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    EUst japp.
    Wie oder besser wo berechne ich die dann in Elster?

  7. #7
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    oder geht das überhaupt??

  8. #8
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    gezahlte EUSt kann als Vorsteuer abgezogen werden.

    In den Formularen einfach mal nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG suchen.
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  9. #9
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    heißt das ich bekomme die ganzen 21€ wieder?
    Weil auf dem Brief steht 21€ =16%

  10. #10
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    Die Einfuhrumsatzsteuer richtet sich normalerweise nach dem Zollwert. Da dürfte nichts mit Prozenten auftauchen, oder handelt es sich doch um ganz normale deutsche USt?
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  11. #11
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Steht Eust 16% = 21€

  12. #12
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    ok, dann wird es wohl EUSt sein. Diese ist dann in Kennzahl 62 einzutragen (Zeile 57). Du bekommst also die kompletten 21 EUR zurück.

    Gruß
    Sven
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  13. #13
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    na das is doch ma was danke^^

  14. #14
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Die EuSt. beträgt 16% des kompletten Warenwerts + Versandkosten. Kann am Anfang verwirrend sein, da EuSt. die selbe Prozentzahl hat wie die normale USt..

    Voll schwachsinnig finde ich, dass auch auf die Versandkosten 16% erhoben wird. Ich importiere doch nicht die Versandkosten. Das ist wirkliche Ausbeuterei.
    Liebe Grüße Felix
    "Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
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    Jaaa!


  15. #15
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Klar, aber innerhalb Dtschlds. muss ich als Regelbesteuerter auf die Paketkosten der Post auch noch 16% draufschlagen und diese an das FA abführen.

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