 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
06.12.2006, 15:36
|
#1
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2006
|
Auslands Ware
Hallo,
habe da mal ne frage. Habe in japan Ware eingekauft. jetzt hat der Deutsche Zoll da abkassiert. kann ich den Zoll betrag von den steuern absetzen lassen?
Liegt n Zettelbei: Zollanmeldung/Steuerbescheid
Leider ist auf der Rechnung der Ware keine Mwst verzeichnet. Heißt das nicht absetzbar?
|
|
|
06.12.2006, 15:47
|
#2
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Leider ist auf der Rechnung der Ware keine Mwst verzeichnet. Heißt das nicht absetzbar?
|
Vorsteuer kann man natürlich nicht zurückholen, da keine in der Rechnung ausgewiesen wurde. Einkommensteuerlich können die Zollgebühren ganz normal als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Gruß
Sven
|
|
|
06.12.2006, 15:58
|
#3
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2006
|
Ok das heißt ich kann die kompletten 21€ bei der nächsten vorsteueranmeldung verrechnen lassen?
|
|
|
06.12.2006, 16:01
|
#4
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Ok das heißt ich kann die kompletten 21€ bei der nächsten vorsteueranmeldung verrechnen lassen?
|
Einkommensteuer = EÜR
nur in der EÜR als Betriebsausgabe, nicht in der Voranmeldung.
|
|
|
06.12.2006, 16:12
|
#5
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
|
Zitat von Wild-Wolf
Liegt n Zettelbei: Zollanmeldung/Steuerbescheid
|
Handelt es sich evtl. um Einfuhrumsatzsteuer? Die wäre dann in der USt-Voranmeldung zu berücksichtigen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
06.12.2006, 16:18
|
#6
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2006
|
EUst japp.
Wie oder besser wo berechne ich die dann in Elster?
|
|
|
15.12.2006, 22:00
|
#7
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2006
|
oder geht das überhaupt??
|
|
|
15.12.2006, 23:58
|
#8
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
gezahlte EUSt kann als Vorsteuer abgezogen werden.
In den Formularen einfach mal nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG suchen.
|
|
|
16.12.2006, 00:10
|
#9
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2006
|
heißt das ich bekomme die ganzen 21€ wieder?
Weil auf dem Brief steht 21€ =16%
|
|
|
16.12.2006, 00:12
|
#10
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Die Einfuhrumsatzsteuer richtet sich normalerweise nach dem Zollwert. Da dürfte nichts mit Prozenten auftauchen, oder handelt es sich doch um ganz normale deutsche USt?
|
|
|
16.12.2006, 13:16
|
#11
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2006
|
Steht Eust 16% = 21€
|
|
|
16.12.2006, 14:17
|
#12
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
ok, dann wird es wohl EUSt sein. Diese ist dann in Kennzahl 62 einzutragen (Zeile 57). Du bekommst also die kompletten 21 EUR zurück.
Gruß
Sven
|
|
|
17.12.2006, 12:24
|
#13
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2006
|
na das is doch ma was danke^^
|
|
|
17.12.2006, 13:26
|
#14
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Stuttgart
|
Die EuSt. beträgt 16% des kompletten Warenwerts + Versandkosten. Kann am Anfang verwirrend sein, da EuSt. die selbe Prozentzahl hat wie die normale USt..
Voll schwachsinnig finde ich, dass auch auf die Versandkosten 16% erhoben wird. Ich importiere doch nicht die Versandkosten. Das ist wirkliche Ausbeuterei.
__________________
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
|
|
|
17.12.2006, 13:35
|
#15
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Klar, aber innerhalb Dtschlds. muss ich als Regelbesteuerter auf die Paketkosten der Post auch noch 16% draufschlagen und diese an das FA abführen.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:14 Uhr.
|
 |