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Alt 06.12.2006, 15:36   #1
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Wild-Wolf macht alles soweit korrekt

Auslands Ware


Hallo,

habe da mal ne frage. Habe in japan Ware eingekauft. jetzt hat der Deutsche Zoll da abkassiert. kann ich den Zoll betrag von den steuern absetzen lassen?

Liegt n Zettelbei: Zollanmeldung/Steuerbescheid


Leider ist auf der Rechnung der Ware keine Mwst verzeichnet. Heißt das nicht absetzbar?
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Alt 06.12.2006, 15:47   #2
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Zitat:
Leider ist auf der Rechnung der Ware keine Mwst verzeichnet. Heißt das nicht absetzbar?
Vorsteuer kann man natürlich nicht zurückholen, da keine in der Rechnung ausgewiesen wurde. Einkommensteuerlich können die Zollgebühren ganz normal als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Gruß
Sven
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Alt 06.12.2006, 15:58   #3
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Wild-Wolf macht alles soweit korrekt
Ok das heißt ich kann die kompletten 21€ bei der nächsten vorsteueranmeldung verrechnen lassen?
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Alt 06.12.2006, 16:01   #4
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Zitat:
Ok das heißt ich kann die kompletten 21€ bei der nächsten vorsteueranmeldung verrechnen lassen?
Einkommensteuer = EÜR
nur in der EÜR als Betriebsausgabe, nicht in der Voranmeldung.
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Alt 06.12.2006, 16:12   #5
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Zitat:
Zitat von Wild-Wolf
Liegt n Zettelbei: Zollanmeldung/Steuerbescheid
Handelt es sich evtl. um Einfuhrumsatzsteuer? Die wäre dann in der USt-Voranmeldung zu berücksichtigen.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 06.12.2006, 16:18   #6
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EUst japp.
Wie oder besser wo berechne ich die dann in Elster?
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Alt 15.12.2006, 22:00   #7
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oder geht das überhaupt??
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Alt 15.12.2006, 23:58   #8
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gezahlte EUSt kann als Vorsteuer abgezogen werden.

In den Formularen einfach mal nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG suchen.
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Alt 16.12.2006, 00:10   #9
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heißt das ich bekomme die ganzen 21€ wieder?
Weil auf dem Brief steht 21€ =16%
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Alt 16.12.2006, 00:12   #10
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Die Einfuhrumsatzsteuer richtet sich normalerweise nach dem Zollwert. Da dürfte nichts mit Prozenten auftauchen, oder handelt es sich doch um ganz normale deutsche USt?
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Alt 16.12.2006, 13:16   #11
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Steht Eust 16% = 21€
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Alt 16.12.2006, 14:17   #12
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ok, dann wird es wohl EUSt sein. Diese ist dann in Kennzahl 62 einzutragen (Zeile 57). Du bekommst also die kompletten 21 EUR zurück.

Gruß
Sven
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Alt 17.12.2006, 12:24   #13
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na das is doch ma was danke^^
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Alt 17.12.2006, 13:26   #14
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Benutzerbild von Xilef
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Stuttgart
Xilef bringt sich richtig ein
Die EuSt. beträgt 16% des kompletten Warenwerts + Versandkosten. Kann am Anfang verwirrend sein, da EuSt. die selbe Prozentzahl hat wie die normale USt..

Voll schwachsinnig finde ich, dass auch auf die Versandkosten 16% erhoben wird. Ich importiere doch nicht die Versandkosten. Das ist wirkliche Ausbeuterei.
__________________
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe

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Alt 17.12.2006, 13:35   #15
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Klar, aber innerhalb Dtschlds. muss ich als Regelbesteuerter auf die Paketkosten der Post auch noch 16% draufschlagen und diese an das FA abführen.
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