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Alt 07.12.2006, 10:50   #1
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Bijank macht alles soweit korrekt

Arbeitgeber trägt arbeitsnotwendige Kosten?


Hallo,

ich würde mich über Info/Links/Tipps zu folgendem Problem freuen:

Ein Arbeitnehmer unter deutschem Arbeitsvertrag muss durch seinen Job zwingend einen Großteil seiner Arbeitszeit im Ausland verbringen, in diesem Fall Belgien. Durch diese Aufenthalte ist der Unterhalt einer eigenen Unterkunft in Belgien unvermeidlich.

Für die Haltung einer Unterkunft in Belgien verlangt die dortige Lokalregierung eine Gebühr pro Jahr (in etwa Zweitwohnungssteuer).

Frage 1: ist der Arbeitnehmer gezwungen, sich an den dem Arbeitnehmer entstehenden Kosten zu beteiligen, da diese zur Durchfühung der Arbeit notwendig sind?

Frage 2: können diese Kosten, auch wenn sie im Ausland entstehen, in Deutschland von der Steuer als zur Ausführung der Arbeit notwendige Kosten abgesetzt werden?

Ganz herzlichen Dank für jeden Tipp!

Gruß,

Bijan
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Alt 07.12.2006, 14:30   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Frage 1: ist der Arbeitnehmer gezwungen, sich an den dem Arbeitnehmer entstehenden Kosten zu beteiligen, da diese zur Durchfühung der Arbeit notwendig sind?
wenn der Chef sagt, dass derjenige nach Belgien muss und dieser auch damit einverstanden ist und sonst nichts weiter gesagt wird läuft es zwangsweise darauf hinaus, dass die Kosten selbst zu tragen sind. Man könnte den Arbeitgeber natürlich um Kostenerstattung fragen, ob man das will und ob der das letztlich macht ist natürlich eine andere Sache.

Zitat:
Frage 2: können diese Kosten, auch wenn sie im Ausland entstehen, in Deutschland von der Steuer als zur Ausführung der Arbeit notwendige Kosten abgesetzt werden?
das wären Werbungskosten, die in der Anlage N einzutragen wären.

Gruß
Sven
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