wenn der Chef sagt, dass derjenige nach Belgien muss und dieser auch damit einverstanden ist und sonst nichts weiter gesagt wird läuft es zwangsweise darauf hinaus, dass die Kosten selbst zu tragen sind. Man könnte den Arbeitgeber natürlich um Kostenerstattung fragen, ob man das will und ob der das letztlich macht ist natürlich eine andere Sache.Frage 1: ist der Arbeitnehmer gezwungen, sich an den dem Arbeitnehmer entstehenden Kosten zu beteiligen, da diese zur Durchfühung der Arbeit notwendig sind?
das wären Werbungskosten, die in der Anlage N einzutragen wären.Frage 2: können diese Kosten, auch wenn sie im Ausland entstehen, in Deutschland von der Steuer als zur Ausführung der Arbeit notwendige Kosten abgesetzt werden?
Gruß
Sven


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