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Thema: "Mischfahrten" wie im Fahrtenbuch aufführen?

  1. #1
    TP-Junior Al.Bundy macht alles soweit korrekt Avatar von Al.Bundy
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    "Mischfahrten" wie im Fahrtenbuch aufführen?

    Hallo zusammen,
    es ist wahrscheinlich eine einfache Frage, allerdings habe ich keine Antwort gefunden, daher stelle ich sie nun doch mal:
    Wie sind denn "Mischfahrten" im Fahrtenbuch aufzuführen, also etwas in der Art

    1. Büro
    2. Aldi (privater Einkauf)
    3. Kundenbesuch
    4. Büro

    oder

    1. Büro
    2. Kundenbesuch
    3. Aldi (privater Einkauf)
    4. Büro

    Ist die Rückfahrt ebefalls dienstlich verursacht?
    Danke schonmal im voraus

  2. #2
    TP-Junior SenF_Fred macht alles soweit korrekt
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    Dann schieb ich gleich noch eine Frage hinterher:

    Ist es überhaupt notwendig Lückenlos zu dokumentieren oder genügt es nur die Geschäftsfahrten zu erwähnen.

    Beispiel:

    10,000KM-10,250KM Kundenbesuch
    11.000KM-11280KM Besorgungsfahrt

    Muß dann eigentlich noch genauer notiert werden von wo nach wo?

  3. #3
    TP-Junior Al.Bundy macht alles soweit korrekt Avatar von Al.Bundy
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    Die Notwendigkeit hängt wohl damit zusammen, ob Privat- oder Betriebsvermögen, darüber findet man einiges an Informationen.
    Was mich eben irritiert ist, dass bei meiner Var. 1 die Rückfahrt Kunde->Büro wäre, bei Var. 2 jedoch Aldi->Büro und damit ist es nicht mehr glasklar...
    It's A Bundyful Life...

  4. #4
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    Um den Nutzungswert ermitteln zu können sind im Fahrtenbuch folgende Angaben zu den dienstlichen Fahrten erforderlich:
    - Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder auswärtigen Tätigkeit,
    - Reiseziel und ggf. Reiseroute (bei Umwegen),
    - Reisezweck und
    - aufgesuchte Geschäftspartner.

    Für die übrigen Fahrten genügen
    - die Angabe der privat gefahrenen Kilometer und
    - ein Vermerk zu den zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gefahrenen Kilometern.

    Im Fall der Mischfahrten ist also abzugrenzen und somit auch die Fahrt zu Aldi der Privatsphäre zuzuordnen. Wobei natürlich Begriffe wie Besorgungsfahrt nicht auftauchen brauchen, es reicht der Begriff "PRIVAT", da die privaten Dinge das Finanzamt nichts angehen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Junior Al.Bundy macht alles soweit korrekt Avatar von Al.Bundy
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    Dann wäre im 2. Bsp. die Fahrt Aldi->Büro ja auch privat, weil eben Rückfahrt von Aldi? Oder denke ich jetzt zu kompliziert?
    It's A Bundyful Life...

  6. #6
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    Oder denke ich jetzt zu kompliziert?
    nicht direkt. Wenn ich z.B. aus dem Urlaub komme aus Österreich und direkt ins Büro fahre, so wird die Wegstrecke von Österreich zum Büro sicherlich nicht in vollem Umfang betrieblich veranlasst sein auch wenn man zum Büro fahren wollte. In diesem Fall wird sicherlich eine Angemessenheitsprüfung erfolgen, so dass nur ein begrenzter Teil der Wegstrecke der betrieblichen Sphäre zugeordnet werden kann.
    Wenn es natürlich nur ein paar Meter vom Aldi zum Büro sind, dann würde ich es natürlich auch als betrieblich ansehen, da man ansonsten nach Hause fahren müsste und von dort zum Büro. Es muss halt eine glaubhafte Abgrenzung erfolgen.

    Gruß
    Sven
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  7. #7
    TP-Junior SenF_Fred macht alles soweit korrekt
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    Kauf doch einfach Briefpapier fürs Geschäft beim Aldi. Und die Zeit die Du brauchst um den Rest(Privat) zu kaufen berechnest Du großzügigerweiße niemanden.

  8. #8
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    Ich würde da auch nicht sooo viel Aufhebens drum machen.

    Wenn der "Umweg" zum Aldi z.B. 2 km ausmacht, dann schreibts du eben für die jeweilige gewerblich veranlasste Fahrt 2 km weniger auf.

  9. #9
    TP-Junior Al.Bundy macht alles soweit korrekt Avatar von Al.Bundy
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    Naja, so einfach ist es ja auch wieder nicht, es soll ja dem Tachostand entsprechen, da würde ich ungern den Umweg einfach mal abziehen...
    Natürlich ist dabei Verhältnismäßigkeit wichtig, aber:
    Nehmen wir doch mal an, die Strecke ist ein gleichseitiges Dreieck, dann würde ich im ersten Fall 2/3 Dienstfahrt haben und im zweiten nur noch 1/3?
    Es kann doch nicht sein, das ich der einzige bin, der sich die Frage stellt...
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  10. #10
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    Meinst du zwischendurch kommt ein FA-Mitarbeiter und kontrolliert deinen Tachostand?

    Wenn du wieder zu Hause bist stimmt er doch.

  11. #11
    TP-Junior Al.Bundy macht alles soweit korrekt Avatar von Al.Bundy
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    Oh mann, jetzt hab ichs kapiert.
    Man kann sich das Leben so kompliziert machen...
    Danke, es wurde Licht.
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  12. #12
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    Zitat Zitat von dorintia
    Meinst du zwischendurch kommt ein FA-Mitarbeiter und kontrolliert deinen Tachostand?
    hat es alles schon gegeben. Aber nur in begründeten Verdachtsfällen.
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  13. #13
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    auch das FA arbeitet mittlerweile mit (online)Routenplanern, um ggf. Fahrkostenabrechnungen zu prüfen ...
    da sind die tatsächlichen Tachostände dann wirklich unerheblich, solange die km-Angaben passen

  14. #14
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    auch das FA arbeitet mittlerweile mit (online)Routenplanern, um ggf. Fahrkostenabrechnungen zu prüfen ...
    da sind die tatsächlichen Tachostände dann wirklich unerheblich, solange die km-Angaben passen
    aber nicht im Fahrtenbuch. Die Angaben zum Tachostand müssen stimmen.
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  15. #15
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    Das Fahrtenbuch ist für eigene Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, zu führen. Klar.

    Ich nutze den Wagen meiner Mutter (Halterin und Führerin) oder andere Fahrzeuge von Verwandten/Bekannten um hin und wieder zu Kunden zu fahren - wie gestaltet sich die Nachweisführung da? Könnte eine Liste meiner Termine mit Anfahrtszeiten und Kilometer als Eigenbeleg gemäß Routenplaner anbieten.

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