Laut OLG Hamm entsteht bei reinen bearbeitungen eines Photos mittels Filter eines Bildbearbeitungsprogramm kein neues Urheberrecht:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm
Sie sehen die schützenswerte Leistung in der Programmierung der Programmfilter.
Die Veränderung eines Werkes könnte nach §14 und §23 Urheberrechtgesetz problematisch sein.
Aber das ist nur meine Laienmeinung..


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren