Kosten geltend machen kann derjenige, der wirtschaftlich belastet ist. Wenn du also die Kosten deinem Mann ersetzt und dies irgendwie belegbar ist, so können die Beträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.Kann ich die Kosten nun überhaupt geltend machen, wenn das über seinen Namen läuft?
Die Zusammenveranlagung spielt nur für den Tarif eine Rolle, nicht jedoch für die Ermittlung der Einkünfte. Rein rechtlich liegen nämlich 2 Steuerbescheide vor an jeden Ehepartner, die in einem Schriftstück zusammengefasst werden. Aber diesen Unterschied muss man als Steuerlaie nicht verstehen.Steuerlich werden wir zusammen veranlagt.
Gruß
Sven


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