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Alt 11.12.2006, 10:25   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Schlumpfine macht alles soweit korrekt

Internetkosten geltend machen


Hallo!

Ich bin seit Mitte dieses Jahres als Kleinunternehmerin tätig. Ich arbeite hauptsächlich übers Internet. Allerdings bezahlt mein Mann die Telefonrechnung, die auch auf seinen Namen lautet, über sein Konto. Steuerlich werden wir zusammen veranlagt.

Kann ich die Kosten nun überhaupt geltend machen, wenn das über seinen Namen läuft?

Grüße,
Britta

Geändert von Schlumpfine (11.12.2006 um 11:00 Uhr).
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Alt 11.12.2006, 11:16   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
Kann ich die Kosten nun überhaupt geltend machen, wenn das über seinen Namen läuft?
Kosten geltend machen kann derjenige, der wirtschaftlich belastet ist. Wenn du also die Kosten deinem Mann ersetzt und dies irgendwie belegbar ist, so können die Beträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Zitat:
Steuerlich werden wir zusammen veranlagt.
Die Zusammenveranlagung spielt nur für den Tarif eine Rolle, nicht jedoch für die Ermittlung der Einkünfte. Rein rechtlich liegen nämlich 2 Steuerbescheide vor an jeden Ehepartner, die in einem Schriftstück zusammengefasst werden. Aber diesen Unterschied muss man als Steuerlaie nicht verstehen.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 11.12.2006, 11:54   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Schlumpfine macht alles soweit korrekt
Hi, danke für die informative Antwort!

Könnte ich dann rückwirkend die jeweiligen Beträge für das ganze Jahr meinem Mann aufs Konto überweisen. Würde dann der Kontoauszug als Beleg reichen?
Schlumpfine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 12:08   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Könnte ich dann rückwirkend die jeweiligen Beträge für das ganze Jahr meinem Mann aufs Konto überweisen.
das sollte sicherlich möglich sein. Allerdings weiß ich dann nicht wie das mit der zeitlichen Zuordnung der Betriebsausgabe läuft. Da bin ich überfragt, wobei das sicherlich zweitrangig ist.

Zitat:
Würde dann der Kontoauszug als Beleg reichen?
jupp, aber dann auch mit dem Verwendungszweck kenntlich machen oder gleich die Rechnungsanschrift vom Telefonanbieter auf dich umschreiben lassen. Das wäre nämlich die bessere Alternative.

Gruß
Sven
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