du kannst natürlich 2 Gewinnermittlungen führen, kannst aber auch beides in einer EÜR zusammenstellen.Da ja sowohl Kleingewerbe als auch der Co-Autorenvertag Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten sind, wirken sich diese Einnahmen dann auf das Kleingewerbe aus?
Mein Lieblingssatz: Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind strikt zu trennen.nsbesondere wäre die Frage, ob das damit verdiente Geld zum Umsatz dazugezählt wird wenn es darum geht, ob es dann auch im Folgejahr als Kleinunternehmen läuft oder ich Umsatzsteuer verrechnen muß.
Es mag zwar mehrere Gewerbe oder auch selbstständige Tätigkeiten geben, aber es gibt nur ein umsatzsteuerliches Unternehmen. Demnach werden beide Tätigkeiten für die Gesamtumsatzberechnung einbezogen.
Gruß
Sven


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