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EBAY-Rechnungen wg. § 13b
Hallo,
habe durch Zufall das Forum hier entdeckt und finde es Spitze. Habe auch gleich mal eine Frage. Wir bekommen von Ebay Nettorechnungen (haben die USt-ID angegeben). Dies sollte ja nach § 13b gehandhabt werden, sprich Ust anmelden und gleichzeitig Vst dafür abziehen, also ne 0 Steuersumme. Jetzt habe ich jedoch gehört, dass auf den Rechnungen dafür explizit der Hinweis auf § 13b stehen muss. Bei unseren Rechnungen steht jedoch nur, dass die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ist udn wir nettorechnungsberechtigt sind. Reicht diese Angabe? Oder müssen wir im schlimmstenfalle die gezogene VSt wieder rückgängig machen?
Steht bei andren ein anderer Text auf den Rechnungen?
Vielen lieben Dank für Eure Antwort vorab.
LG Sarah
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