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Thema: Wie Progressionsvorbehalt berechnen?

  1. #1
    TP-Newbie Trucker66 macht alles soweit korrekt
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    Wie Progressionsvorbehalt berechnen?

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu ausländischem Einkommen?

    Folgendes Beispiel:

    Jemand verdient als LKW-Fahrer bei einer holländischen Spedition im Jahr 2005 brutto 39.000 Euro. Er fährt 70% seiner Arbeitszeit in Deutschland und 30% in Holland. Das deutsche Finanzamt sagt nun, für die Zeit, die man in Deutschland gefahren ist, muss man auch in Deutschland Steuern zahlen.

    Das bedeutet, man versteuert 11700 EUR in NL und 27300 in D.

    Wo kann man berechnen, wieviele Steuern man in D bezahlen muss bei Lohnsteuerklasse 3 ????

    Vielen Dank
    Gruß Christian
    Geändert von Trucker66 (14.12.2006 um 13:56 Uhr)

  2. #2
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    wo ist denn der Wohnsitz von dem jemand?
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    In Deutschland.

    Das deutsche Finanzamt und der niederländische Steuerberater sind sich einig darüber, daß alles, was in NL gefahren wird, in NL versteuert wird und alles, was ausserhalb von NL gefahren wird, wird in D versteuert (also auch Fahrten in B, F, I, u.s.w.).

    Gruß Christian

  4. #4
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    Das deutsche Finanzamt und der niederländische Steuerberater sind sich einig darüber, daß alles, was in NL gefahren wird, in NL versteuert wird und alles, was ausserhalb von NL gefahren wird, wird in D versteuert (also auch Fahrten in B, F, I, u.s.w.).
    muss ich nicht verstehen, wird dann aber wohl seine Richtigkeit haben.

    ok, Deutschland hat als Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies geschieht nach Art. 20 DBA Niederlande durch den Progressionsvorbehalt. Es gelten also § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG und § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG.

    Man berechnet das zu versteuernde Einkommen ohne die ausländischen Einkünfte. Dann errechnet man die daraus resultierende Steuer

    In einer Nebenrechnung errechnet man dann das zu versteuernde Einkommen inkl. der ausländischen Einkünfte. Das wird natürlich höher sein, so dass sich auch eine höhere zu zahlende Steuer ergibt. Jetzt setzt man die gezahlte Steuer mit dem hier ermittelten zvE ins Verhältnis. Man erhält einen Prozentsatz und dieser Prozentsatz wird dann auf das vorher berechnete zvE ohne ausländische Einkünfte angewendet um die letztlich zu zahlende Steuer zu ermitteln.
    Beispiel

    Gruß
    Sven
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  5. #5
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    Jetzt habe ich es kapiert.

    In dem Fall mit den 39.000 Brutto und einem 70%/30% Verhältnis wären das wohl knapp 3.800 EUR (als Verheirateter).

    Vielen Dank
    Gruß Christian

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