Garantie ist freiwillig, was du meinst wird wohl die Gewährleistungspflicht sein und die beträgt beim Kauf von Gebrauchtwagen (Verbrauchsgüterkauf § 474 BGB) mindestens 1 Jahr, vgl. § 475 Abs. 2 BGB.
Allerdings gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr (§ 476 BGB), so dass du dem Verkäufer nachweisen musst, dass der PKW Mängel hatte.
Gruß
Sven


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