Jo, es gibt BG wo auch der Unternehmer selbst, ohne Angestellte, kraft Satzung Pflichtmitglied ist.
Wurde hier auch schon öfter besprochen...
Hallo,
heute erhielt ich nach einem Umzug in eine andere Stadt einen Brief der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung www.bgdp.de
In dem Papier steht geschrieben, das eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft verpflichtend ist, laut Sozialgesetzbuch. Auch für diejenigen,
die Ihr Gewerbe Nebenberuflich ausüben.
Welche Erfahrungen und welches Wissen habt ihr darüber?
Grüße
schiwunja
Jo, es gibt BG wo auch der Unternehmer selbst, ohne Angestellte, kraft Satzung Pflichtmitglied ist.
Wurde hier auch schon öfter besprochen...
Ist schon komisch, denn ich habe nach dem Umzug in eine andere Stadt auch erst ein Schreiben von dieser BG bekommen. Seltsam nur, dass sich da vorher noch keiner drum gekümmert hat. IHK war verpflichtend aber von der BG hatte ich NIE was gehört bis zum jetzigen Zeitpunkt. Bin nebenberuflich tätig und sonst in einem ganz normalen Arbeitsverhältniss.
Grüße
kitties
Vielleicht ist bei der "Ummeldung" durch den Umzug das "nebenberuflich" untergegangen. Meist ist nämlich dieser Zusatz der Grund für eine Nichtmeldung der entsprechenden BG.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Soviel ich weiss musst du bei dieser Berufsgenossenschaft Zahlen.
Bei einigen der anderen ist es freiwillig wenn du alleinunternehmer bist aber nicht bei dieser.
BG "lohnt" sich ja schon fast zu zahlen aber was bringt mir die hwk?
Gruß
Das kann ich bestätigen. Um die BG Druck und Papier kommst du nicht herum, auch nicht, wenn du dein Gewerbe nur nebenberuflich betreibst. Liegt wahrscheinlich an der großen Zahl von Firmen in unserer Branche, die nebenberuflich betrieben werden.
In beiden ist die Mitgliedschaft für die meisten Unternehmen vorgeschrieben, insofern stellt sich die Frage nicht wirklich, ob sich das "lohnt". Das eine gewisse Absicherung bei Arbeitsunfällen vernünftig ist, dagegen kann man wohl kaum etwas sagen - dem Ärger über den jährlichen Gebührenbescheid zum Trotz. Die Kammerpflicht ist ein leidiges Thema, was allerdings schnell vergessen wird: Die Kammern übernehmen zum größten Teil staatlich zugeschriebene Aufgaben, die bei der Abschaffung der Kammern von Behörden und Ämtern übernommen würden, die wiederum durch höhere Steuern finanziert werden müssten. Ob das wirklich besser und günstiger laufen würde, naja...
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