Fahrtenbuch genial!
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 15.12.2006, 12:00   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden

Zweitwohnungssteuer


Student A. aus Köln hat in Berlin studiert und bei seinen Eltern einen Nebenwohnsitz angemeldet.
Nach erfolgreicher Beendigung seiner Ausbildung Anfang 2004 ist er zu Freundin/spätere Ehefrau nach Bonn gezogen.
Er hat sich von Berlin nach Bonn umgemeldet aber leider den Zweitwohnsitz nicht abgemeldet.
Die Abmeldung erfolgte Aug. 2005.
Nun will die Stadt Köln für 1-8/ 05 Zweitwohnsteuer haben, obwohl er in Köln definiv keinen Wohnsitz ( auch kein Zimmer in der elterlichen Wohnung) hatte. Nach den gelegentlichen Besuchen seiner Eltern ist er stets in seine eigene Wohnung zurückgefahren.
Wie kann A. argumentieren?
ich bin für jeden Tipp dankbar!
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.12.2006, 13:55   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Lag denn überhaupt eine Wohnung in Köln vor??? Eine Wohnung erfordert einen abgetrennten Bereich, mit Küche, Bad etc. sofern nicht in der Satzung etwas anderes geregelt wurde.
Das gleiche spiel gibt es doch jetzt auch mit der doppelten Haushaltsführung. Diejenigen, die bei ihren Eltern wohnen haben da zumeist Pech gehabt. Die gleichen Kriterien würde ich hier auch anwenden. Insofern einfach mal den Sachverhalt überprüfen, ich bezweifel nämlich, dass eine separat eingerichtete Wohnung bei den Eltern vorlag zumal ein einzelnes Zimmer keine Wohnung darstellt.

Gruß
Sven

EDIT: Außerdem spielen melderechtliche Verhältnisse keine Rolle für die steuerliche Beurteilung. Da ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die man dann glaubhaft machen müsste.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (15.12.2006 um 13:59 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Zweitwohnungssteuer Zweitwohnungssteuer
« Wie lange Garantie mind. bei gebr. Autos? | Lebensprognose & Co »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:09 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67