Lag denn überhaupt eine Wohnung in Köln vor??? Eine Wohnung erfordert einen abgetrennten Bereich, mit Küche, Bad etc. sofern nicht in der Satzung etwas anderes geregelt wurde.
Das gleiche spiel gibt es doch jetzt auch mit der doppelten Haushaltsführung. Diejenigen, die bei ihren Eltern wohnen haben da zumeist Pech gehabt. Die gleichen Kriterien würde ich hier auch anwenden. Insofern einfach mal den Sachverhalt überprüfen, ich bezweifel nämlich, dass eine separat eingerichtete Wohnung bei den Eltern vorlag zumal ein einzelnes Zimmer keine Wohnung darstellt.
Gruß
Sven
EDIT: Außerdem spielen melderechtliche Verhältnisse keine Rolle für die steuerliche Beurteilung. Da ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die man dann glaubhaft machen müsste.


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