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Thema: Zweitwohnungssteuer

  1. #1
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
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    Zweitwohnungssteuer

    Student A. aus Köln hat in Berlin studiert und bei seinen Eltern einen Nebenwohnsitz angemeldet.
    Nach erfolgreicher Beendigung seiner Ausbildung Anfang 2004 ist er zu Freundin/spätere Ehefrau nach Bonn gezogen.
    Er hat sich von Berlin nach Bonn umgemeldet aber leider den Zweitwohnsitz nicht abgemeldet.
    Die Abmeldung erfolgte Aug. 2005.
    Nun will die Stadt Köln für 1-8/ 05 Zweitwohnsteuer haben, obwohl er in Köln definiv keinen Wohnsitz ( auch kein Zimmer in der elterlichen Wohnung) hatte. Nach den gelegentlichen Besuchen seiner Eltern ist er stets in seine eigene Wohnung zurückgefahren.
    Wie kann A. argumentieren?
    ich bin für jeden Tipp dankbar!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Lag denn überhaupt eine Wohnung in Köln vor??? Eine Wohnung erfordert einen abgetrennten Bereich, mit Küche, Bad etc. sofern nicht in der Satzung etwas anderes geregelt wurde.
    Das gleiche spiel gibt es doch jetzt auch mit der doppelten Haushaltsführung. Diejenigen, die bei ihren Eltern wohnen haben da zumeist Pech gehabt. Die gleichen Kriterien würde ich hier auch anwenden. Insofern einfach mal den Sachverhalt überprüfen, ich bezweifel nämlich, dass eine separat eingerichtete Wohnung bei den Eltern vorlag zumal ein einzelnes Zimmer keine Wohnung darstellt.

    Gruß
    Sven

    EDIT: Außerdem spielen melderechtliche Verhältnisse keine Rolle für die steuerliche Beurteilung. Da ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die man dann glaubhaft machen müsste.
    Geändert von SvenWeb (15.12.2006 um 12:59 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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