wenn diese vom Arzt verordnet wurden kann man die als außergewöhnliche Belastung im Mantelbogen auf Seite 4 ganz unten eintragen.
Ob dies steuerlich etwas bringt ist eine andere Frage, zumal sich die Beträge erst auswirken, wenn sie die sogenannte "zumutbare Belastung" überschreiten, die bei jeder Person individuell berechnet wird, vgl. § 33 EStG.
Gruß
Sven


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