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15.12.2006, 14:20
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Wetter, Hessen
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Potenzmittel
Ist es möglich in der Einkommensteuererklärung Potenzmittel abzusetzen?? Ich habe gelesen daß das ginge. Wo muß ich das angeben?
Danke für Eure Hilfe
Werner
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15.12.2006, 14:25
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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wenn diese vom Arzt verordnet wurden kann man die als außergewöhnliche Belastung im Mantelbogen auf Seite 4 ganz unten eintragen.
Ob dies steuerlich etwas bringt ist eine andere Frage, zumal sich die Beträge erst auswirken, wenn sie die sogenannte "zumutbare Belastung" überschreiten, die bei jeder Person individuell berechnet wird, vgl. § 33 EStG.
Gruß
Sven
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15.12.2006, 14:31
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Seit 2004 gibt es Potenzmittel nicht mehr auf Rezept.
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25.01.2007, 18:05
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Wetter, Hessen
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Vielen Dank für Deine Hilfe!
ragazzo
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25.01.2007, 18:43
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Seit 2004 gibt es Potenzmittel nicht mehr auf Rezept.
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eigene Erfahrungswerte ?

__________________
Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, bewerten Sie mich ruhig positiv.
Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
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25.01.2007, 18:49
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Petz
eigene Erfahrungswerte ?

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 Ähm, nee, dafür bin ich bzw. mein Mann glücklicherweise noch etwas zu jung und wir haben 3 Kinder, das jüngste wird bald 2.
Wie so oft... das hat Google ausgespuckt  .
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25.01.2007, 23:42
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Es gibt Mittel, die stellen Medikamente dar, müssen vom Arzt verordnet werden, und doch sind sie steuerlich nicht absetzbar. Die Anerkennung scheitert daran, dass die Mittel medizinisch nicht notwendig und die Ausgaben auch nicht außergewöhnlich sind. Sie dienen weniger der Linderung eines Leidens als vielmehr der Steigerung der Lebensfreude. Dazu gehören beispielsweise das Potenzmittel Viagra, das Haarwuchsmittel Propecia, die "Dünnmacher" Reductil und Xenical.
aus einem Artikel.
Ich kann noch fehlende Zwangsläufigkeit dazu anführen.
Ein Absetzen als außergew. Belastung scheidet also aus.
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17.02.2007, 10:27
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Wetter, Hessen
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oerdiz
Danke auch Dir für Deine Antwort. Was meinst Du mit fehlender Zwangsläufigkeit??
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18.02.2007, 21:09
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Außergewöhnliche Belastungen müssen zwangsläufig entstehen, sh. § 33 EStG.
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