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Thema: Fragen zum Fernabsatzgesetz

  1. #1
    TP-Supporter fourns macht alles soweit korrekt
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    Fragen zum Fernabsatzgesetz

    Hallo,

    ich bin bei einem Online-Händler als Händler registriert. Habe heute meine erste Auftragsbestätigung bekommen und jetzt stand da drunter:

    Rückgaben im Bezug auf das Fernabsatzrecht können nur von Verbrauchern im Sinne des Gesetzes ( § 13 BGB ) geltend gemacht werden. Da Sie bei uns nicht als Endverbraucher für private Zwecke ( § 13 BGB ) das Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, besteht kein Rückgaberecht.
    Jetzt ist meine Frage: Wenn mir das Notebook nicht so entspricht wie ich mir das vorstellen, bleibe ich dann darauf sitzen und kann es nicht umtauschen?

    Gruß Markus

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Jo, unter Gewerbetreibenden gelten halt andere Regeln.

  3. #3
    TP-Supporter fourns macht alles soweit korrekt
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    Welche sind das denn?

  4. #4
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    z.B. § 433 BGB (Kaufvertrag) nach dem sich der Verkäufer verpflichtet, seine Leistung frei von Mängeln zu erbringen und sich der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Es sei denn, es wird ein Kauf auf Probe nach § 454 BGB vereinbart, dies liegt aber im Ermessen des Verkäufers, ob er sich darauf einlässt.

    Anschauen, ein wenig damit rumspielen und dann wieder zurückschicken, wie im Schutz des Fernabsatzgesetzes bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern ist bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden nicht möglich.

    Es bleiben die Anfechtungsmöglichkeiten des Kaufvertrages durch Irrtum § 119, widerrechtliche Drohung und arglistige Täuschung § 123 BGB.

    MfG
    BEBOUB
    Geändert von BEBOUB (16.12.2006 um 13:00 Uhr)
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Jetzt ist meine Frage: Wenn mir das Notebook nicht so entspricht wie ich mir das vorstellen, bleibe ich dann darauf sitzen und kann es nicht umtauschen?
    Richtig, dann hast du Pecht gehabt.
    Du musst mal in dessen AGB schauen sofern vorhanden, evtl. hat er das Widerrufsrecht nicht ausschließlich auf Verbraucher eingeschränkt. Wenn nicht, dann gilt es nämlich für jeden und er hat dir dann ein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt. Ich glaube allerdings nicht, dass es noch Leute gibt, die so trottelig sind.

    Gruß
    Sven

    EDIT: Mist, BEBOUB war schneller
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Zitat Zitat von Sven
    EDIT: Mist, BEBOUB war schneller
    Ätsch...

  7. #7
    TP-Supporter fourns macht alles soweit korrekt
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    Exclamation

    Danke für eure Hilfe.

    Es gibt einfach zu viele Dinge, über die man sich vorher keine Gedanken macht. Jetzt hoffe ich einfach mal, dass der Kunde mit dem Notebook zufrieden ist und sich nicht an irgend etwas stört.

    Ansonsten sehe ich wohl alt aus... und muss wahrscheinlich auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

    Gruß Markus

  8. #8
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    Zitat Zitat von fourns
    dass der Kunde ...... zufrieden ist und sich nicht an irgend etwas stört.

    Ansonsten sehe ich wohl alt aus... und muss wahrscheinlich auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
    So geht's halt jedem Händler.

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