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16.12.2006, 13:33
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Veranstaltung durchführen und Buchhaltung
Hallo liebe TP’ler,
hätte kleine Buchhaltungstechnische Fragen.
Unser Gewerbe, das auf Medien/Webdesign und Event Management angemeldet ist, veranstaltet im neuen Jahr wahrscheinlich ein Hallenfußballturnier mit Rahmenprogramm.
Wie läuft das nun Buchungstechnisch ab,
- den Umsatz vom Verkauf zu buchen? Ich muss ja nicht für jedes verkaufte Brötchen eine Rechnung ausstellen ne? Reicht da am Ende des Turniers eine Kassenzählung?
- Sind normale Kassenzettel vom Supermarkt, die nicht direkt auf unser Gewerbe ausgeschrieben worden sind, absetzungsfähig?
- Wie mache ich die Ausgaben, zum Beispiel Preisgeld für die Gewinner korrekt geltend?
- Durch diese Veranstaltung müssen wir mit dem Privatauto auch viel umherfahren oder telefonieren, da wir noch nichts Geschäftliches haben. Kann man hier Tankzettel absetzen?
- Normale Quittungen könnte man sicherlich Gewinn mindernd gelten machen, da wir von Vereinen, Privatpersonen oder sonstigen Stellen Geräte gegen Entgelt ausleihen müssen.
- Kleine Vergütung für einmaliges Personal, DJ? Wie führe ich das am besten aus? Hoffentlich muss ich diese Personen nicht extra anmelden?
- Was passiert eigentlich wenn einem Fußballspieler etwas passiert und ein Notarzt bestellt werden muss. Wenn ein Verein eine Veranstaltung durchführt, sind diese meines Wissens diesbezüglich versichert. Hat hier jemand eventuell Fachkentnisse?
- Spenden oder sonstiges die wir für unsere Gewinnspiele erhalten, brauchen wahrscheinlich nirgends aufgeführt werden?
Wäre nett, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte. Kürz und bündig dürfte ausreichen :-)
Für Eure Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Viele Grüße aus Stuttgart
Taner
__________________
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In Bearbeitung
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17.12.2006, 11:26
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
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Thema Notarzt und Verletzungen.
Dazu würde ich dringend Deinen Versicherungs"heini" fragen. Da sehe ich die Größte Gefahr in Deinem vorhaben. Evtl. kann man in irgend einer Form die Haftung auf die Teilnehmer und deren Versicherungen beschränken.
z.B. mit einer Haftungsausschluß erklärung die man sich unterschreiben lässt.
Kartbahnbetreiber machen das auch.
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17.12.2006, 23:43
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Hallo, danke für die Antwort. Werde mal schauen, ob man hier eine Tagesversicherung abschließen kann. Bzw. leichter wäre es, den Mannschaften eine Teilnahmebedingung unterschreiben zu lassen mit Haftungsausschluss. Wenn das so leicht über den Tisch ist
Wie sieht es eigentlich mit den restlichen Fragen auch? Jemand Ahnung?
Grüße
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
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18.12.2006, 12:50
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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- den Umsatz vom Verkauf zu buchen? Ich muss ja nicht für jedes verkaufte Brötchen eine Rechnung ausstellen ne? Reicht da am Ende des Turniers eine Kassenzählung?
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Kassenzählung sollte reichen.
Zitat:
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- Sind normale Kassenzettel vom Supermarkt, die nicht direkt auf unser Gewerbe ausgeschrieben worden sind, absetzungsfähig?
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wenn sie betrieblich veranlasst waren sind das Betriebsausgaben.
Zitat:
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- Wie mache ich die Ausgaben, zum Beispiel Preisgeld für die Gewinner korrekt geltend?
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ganz normal als Repräsentationsausgaben oder Werbekosten.
Zitat:
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- Durch diese Veranstaltung müssen wir mit dem Privatauto auch viel umherfahren oder telefonieren, da wir noch nichts Geschäftliches haben. Kann man hier Tankzettel absetzen?
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nein, man kann die gefahrenen betrieblichen Kilometer aber mit 0,30 EUR als Betriebsausgabe ansetzen.
Zitat:
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- Normale Quittungen könnte man sicherlich Gewinn mindernd gelten machen, da wir von Vereinen, Privatpersonen oder sonstigen Stellen Geräte gegen Entgelt ausleihen müssen.
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wenn betrieblich veranlasst sind das Betriebsausgaben.
Gruß
Sven
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24.12.2006, 17:14
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Hallo,
danke für die Antworten. Zwei Kleinigkeiten hätte ich noch.
Zitat:
- Durch diese Veranstaltung müssen wir mit dem Privatauto auch viel umherfahren oder telefonieren, da wir noch nichts Geschäftliches haben. Kann man hier Tankzettel absetzen?
nein, man kann die gefahrenen betrieblichen Kilometer aber mit 0,30 EUR als Betriebsausgabe ansetzen
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Die Kilometer halte ich einfach fest, ohne irgendwelche Belege und buche das als Betriebsausgaben ohne Mwst. ?
Mache ich das auch so mit den Telefonrechnungen?
Ich hätte Zuhause einen GenuonDuo Vertrag, den ich nicht nutze. Ist zwar auf meinen Privatnamen angemeldet, würde es aber dann aber nur betrieblich nutzen, somit wäre die Trennung Betrieb/Privat besser.
Müsste ich den Handyvertrag auf die Firma umschreiben lassen?
Kann ich die Vergütung vom Personal auch auf Werbekosten laufen lassen?
Muss dann wahrscheinlich die Aushilfskräfte nur eine Quittung ausfüllen lassen?
Grüße
__________________
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In Bearbeitung
Geändert von Taney (24.12.2006 um 18:35 Uhr).
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