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Alt 16.12.2006, 14:14   #1
TDE
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Widerrufsrecht ungültig?


Hallo. Ich habe ein Problem.

Ende Okt. hab ich einen Vertrag im Mediamarkt bei Arcor abgeschlossen. Da ich ein paar Tage später ein besseres weitaus besseres Angebot bekam, habe ich den Vertragsabschluss innerhalb der 2 Wochen widerrufen.

Ich hab mich dann bei Versatel telefonisch angemeldet. Es wurde eine Audioaufzeichung gemacht, was nach Versatel einen verbindlich Vertrag zustande kommen lässt. Die Dame von VERSATEL sagte mir am telefon, ich solle gleich bei ihr bestellen, bei Arcor hätte ich ein Widerrufsrecht.

Nun bekam ich meine Zugangsdaten von Arcor. Das Packet mit Modem etc. hab ich gleich zurück gehen lassen.

Eben hab ich bei Arcor angerufen, warum ich Daten trotz des Widerrufsrechts bekomme. Dort wurde mir gesagt, dass ich nicht widerrufen kann, da ich dirket auf den Händler zuging. Ist das richtig?

Nun hab ich 2 Verträge, was kann ich tun? Das sind monatlich fast 100 EUR..

BITTE UM HILFE.
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Alt 16.12.2006, 14:48   #2
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Was steht denn im Vertrag drin?
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Alt 16.12.2006, 15:38   #3
TDE
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TDE macht alles soweit korrekt
Das ich widerruflich damit einverstanden bin, dass Acror eine Bonitätsprüfung macht und eine Einzugsermächtigung erhält. Ebenso das die AGBs gültig sind.

In den AGBs steht, dass man ein Widerrufsrecht hat lt. BGB § 312.
Aber ist das Widerrufsgesetz wirklich nur für Haustürgeschäfte. Ich hab den Arcor-Vertreiber im Mediamarkt selbst angesprochen.

Und wie ist es bei VERSATEL? Ich wäre froh, einen der beiden Verträge los zu werden.
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Alt 16.12.2006, 15:42   #4
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Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Aber ist das Widerrufsgesetz wirklich nur für Haustürgeschäfte.
jupp und bei Fernabsatzverträgen.

Zitat:
Und wie ist es bei VERSATEL? Ich wäre froh, einen der beiden Verträge los zu werden.
Den dürfte man kündigen können, zumal Versatel falsche Informationen bzgl. der Kündigung bei Arcor geliefert hat. Insofern dürfte man den Vertrag anfechten könnenm, zumal man von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 16.12.2006, 16:39   #5
TDE
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Danke erstmal.

Aber das kann man nicht beweisen, da es ein Telefonat war und nur das dirkete Verkaufsgespräch aufgezeichnet wurde..

Gruß Tom
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Alt 17.12.2006, 15:24   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
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MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von TDE
[...]und nur das dirkete Verkaufsgespräch aufgezeichnet wurde..
Hat man dich eigentlich gefragt, ob du mit der Aufzeichnung einverstanden bist?
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2006, 17:32   #7
TDE
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2006
TDE macht alles soweit korrekt
Ja, gefragt hat man mich vorher. Die Audioaufzeichnung ist ein Ersatz für die Auftragsbestätigung mit Unterschrift.

Ich hab einen Widerruf per Einschreiben versandt, dieser sollte bis spätestens Montag dort sein. Dienstag sind 14 Tage rum. Widerruf könnte ggf. nicht gehen, da ICH dort angerufen hab. Aber würde da nicht auch das Fernabsatz greifen?
TDE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2006, 18:16   #8
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Fernabsatz ist Fernabsatz, egal wer angerufen hat. Nach der Definition dürfte im Internet ja nirgends das Fernabsatzgesetz gelten - und am Telefon nur dann, wenn Du angerufen wirst, was wiederum nur erlaubt ist, wenn Du vorher eine Einwilligung zum Anruf gegeben hast, womit sich die Katze auch hier in den Schwanz beißt. Kurzum, dann würde das Fernabsatzgesetzt nirgends gelten. Das ist eine ganz linke Nummer, mit der man dich versucht abzuwimmeln. Derartige Fälle gab es mit gerad diesen Firmen aber auch schon mehrfach in der Presse.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2006, 20:42   #9
TDE
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2006
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Danke

Nein, bei ARCOR hab ich den Vertrag beim Händler (im Mediamarkt) abgeschlossen, in dem ich auf den Händler zuging. VERSATEL war telefonisch. Nach dem Eingang des Einschreibens bei VERSATEL werde ich mich dort melden. Ich denke, man wird nicht unterrichtet, wenn ein Widerruf angenommen wird.
TDE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2006, 00:33   #10
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von TDE
Nein, bei ARCOR hab ich den Vertrag beim Händler (im Mediamarkt) abgeschlossen, in dem ich auf den Händler zuging.
Bin mir gar nicht ganz sicher, was da genau für Regeln gelten. Ob der Vertreter im MediaMarkt dich anspricht oder Du ihn ist m. E. egal, zumal das eh nicht nachgewiesen werden kann, wer wen angespochen hat.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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