http://www.bzst.de/003_menue_links/0...gen/index.html
jupp, die USA sind da halt eine Ausnahme, die besteuern alles und noch viel mehr.Dieses Einkommen wird soweit ich weis, direkt in den USA versteuert.
dein Welteinkommen wird zugrundegelegt.Wird dieses Einkommen in Deutschland als Einkommen angerechnet und für das Kindergeld angerechnet oder zählen nur Einkünfte in Deutschland?
Ausbildungsbeihilfen stellen Bezüge dar, vgl. DA-FamEStG 63.4.2.6Zweitens. Ich erhalte von einer Firma jeden Monat eine Studiumsunterstützung (Stipendium) in Höhe von 350EUR. Zählen diese zu den "nichtselbstständigen Einkünften"?
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird beim Kindergeld zeitanteilig berechnet, vgl. DA-FamEStG 63.4.2.9 und 63.4.2.10Es geht darum, ob ich für das ganze Jahr meine Werbungskostenpauschale in Höhe von 920EUR für das Kindergeld angerechnet bekomme, wegen dem Stipendium?
nein, die ist nicht verbindlich.Falls ich vom Kindergeldamt eine schriftliche Nachricht erhalte, ist diese rechtbindlich?
Gruß
Sven


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