http://www.bzst.de/003_menue_links/0...gen/index.html
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Dieses Einkommen wird soweit ich weis, direkt in den USA versteuert.
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jupp, die USA sind da halt eine Ausnahme, die besteuern alles und noch viel mehr.
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Wird dieses Einkommen in Deutschland als Einkommen angerechnet und für das Kindergeld angerechnet oder zählen nur Einkünfte in Deutschland?
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dein Welteinkommen wird zugrundegelegt.
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Zweitens. Ich erhalte von einer Firma jeden Monat eine Studiumsunterstützung (Stipendium) in Höhe von 350EUR. Zählen diese zu den "nichtselbstständigen Einkünften"?
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Ausbildungsbeihilfen stellen Bezüge dar, vgl. DA-FamEStG 63.4.2.6
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Es geht darum, ob ich für das ganze Jahr meine Werbungskostenpauschale in Höhe von 920EUR für das Kindergeld angerechnet bekomme, wegen dem Stipendium?
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Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird beim Kindergeld zeitanteilig berechnet, vgl. DA-FamEStG 63.4.2.9 und 63.4.2.10
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Falls ich vom Kindergeldamt eine schriftliche Nachricht erhalte, ist diese rechtbindlich?
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nein, die ist nicht verbindlich.
Gruß
Sven