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Thema: Einkommen in den USA; Kindergeld? Stipendium, volle Werbungskostenanrechnung?

  1. #1
    TP-Junior Utopika9 macht alles soweit korrekt
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    Einkommen in den USA; Kindergeld? Stipendium, volle Werbungskostenanrechnung?

    Hallo!

    Ich gehe nächstes Jahr für eine halbes Jahr in die USA und verdiene dabei ca. 550EUR im Monat (650$). Dieses Einkommen wird soweit ich weis, direkt in den USA versteuert.
    Wird dieses Einkommen in Deutschland als Einkommen angerechnet und für das Kindergeld angerechnet oder zählen nur Einkünfte in Deutschland?

    Zweitens. Ich erhalte von einer Firma jeden Monat eine Studiumsunterstützung (Stipendium) in Höhe von 350EUR. Zählen diese zu den "nichtselbstständigen Einkünften"?
    Es geht darum, ob ich für das ganze Jahr meine Werbungskostenpauschale in Höhe von 920EUR für das Kindergeld angerechnet bekomme, wegen dem Stipendium?
    Habe vom Kindergeldamt leider noch keine Antwort erhalten.

    Falls ich vom Kindergeldamt eine schriftliche Nachricht erhalte, ist diese rechtbindlich? Nicht dass ich dann im nachhinein mein Kindergeld zurückzahlen muss, weil sie es sich anders überlegt haben?

    Vielen Dank!

    Gruß

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Dieses Einkommen wird soweit ich weis, direkt in den USA versteuert.
    jupp, die USA sind da halt eine Ausnahme, die besteuern alles und noch viel mehr.

    Wird dieses Einkommen in Deutschland als Einkommen angerechnet und für das Kindergeld angerechnet oder zählen nur Einkünfte in Deutschland?
    dein Welteinkommen wird zugrundegelegt.

    Zweitens. Ich erhalte von einer Firma jeden Monat eine Studiumsunterstützung (Stipendium) in Höhe von 350EUR. Zählen diese zu den "nichtselbstständigen Einkünften"?
    Ausbildungsbeihilfen stellen Bezüge dar, vgl. DA-FamEStG 63.4.2.6

    Es geht darum, ob ich für das ganze Jahr meine Werbungskostenpauschale in Höhe von 920EUR für das Kindergeld angerechnet bekomme, wegen dem Stipendium?
    Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird beim Kindergeld zeitanteilig berechnet, vgl. DA-FamEStG 63.4.2.9 und 63.4.2.10

    Falls ich vom Kindergeldamt eine schriftliche Nachricht erhalte, ist diese rechtbindlich?
    nein, die ist nicht verbindlich.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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