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Thema: Was bedeutet "Umsatz" bei Second Hand?

  1. #1
    TP-Junior susanne70 macht alles soweit korrekt
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    Was bedeutet "Umsatz" bei Second Hand?

    Hallöchen,
    ich habe nun schon viel gelesen. Viele Fragen beziehen sich auf: Was muß ich versteuern, wann muß ich....usw.
    Ich habe eine Frage, ich habe hier nun alles versucht herauszufinden ob das Thema hier schon war. Ich habe leider nichts gefunden. Sollte dennoch diese Frage schon einmal aufgetaucht sein bitte ich mir zu verzeihen und nicht gleich den Kopf runter zu reissen .
    Ich mache einen Second Hand Laden auf, verkaufe Ware auf Kommision, kaufe also nichts an, und habe somit keine Ausgaben (was Ware berifft) und nehme die Kleinunternehmerregelung. Soweit ist mir eigentlich auch (fast) alles klar. Ich grüble seit Tagen nun über folgendes: Was ist am Tagesende denn mein Umsatz?? Ist es das, was ich tatsächlich in der Kasse habe? Oder ist nur meine Provision mein Umsatz?? Das beschäftigt mich nun schon seit mehrern Tagen. Wenn nur meine Provision als mein Umsatz gilt könnte ich doch viel mehr verkaufen, bis ich an die Grenze der Kleinunternehmerregelung komme. Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen.

    Liebe Grüße susanne70
    Ich bin ich und ich hoffe es immer mehr zu werden

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    das kommt auf die Gestaltung der Verträge mit den "Lieferanten" an.

    Wenn Sie tatsächlich Kommissionsverträge mit Ihren Zulieferern gemacht haben, die Zulieferer wären dann Ihre Kommittenten, dann steht dem Kommissionär eine Provision zu.

    Der Umsatz des Kommissionärs wäre dann die Provision die aus dem Gesamtumsatz resultieren würde.

    Wenn sich die Verträge auf einen reinen Ankauf der Waren reduzieren, dann wäre der Umsatz, der am Ende des Tages in der Kasse ist auch Ihr Umsatz.

    Zum Schlau machen, bitte die §§ 383 ff HGB lesen!

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    TP-Newbie dhall1kind macht alles soweit korrekt
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    Wie ist es denn nun richtig? Hast du was herausbekommen?

  4. #4
    TP-Senior TanjaP. ist auf einem guten Weg
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    So aus dem Stehgreif würde ich sagen, das was Du am Tagesende in der Kasse hast, ist der Umsatz.
    Von diesem Umsatz musst Du natürlich dann den "Warenankauf" (der ja dann bei Dir erst nach dem Verkauf stattfindet) abziehen; Du hast auch weitere Kosten: Miete, Strom, Telefon, Lagerhaltung ....
    Was dann unter dem Strich übrig bleibt, ist der Gewinn der versteuert werden muss....

    Tanja

  5. #5
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
    Wenn sich die Verträge auf einen reinen Ankauf der Waren reduzieren, dann wäre der Umsatz, der am Ende des Tages in der Kasse ist auch Ihr Umsatz.

    Zum Schlau machen, bitte die §§ 383 ff HGB lesen!
    Gefährliches Pseudo- Wissen.

    Ist falsch und das HGB gibt auf die umsatzsteuerliche Frage keine Antwort.

    Bei einem echten Kommissionsgeschäft wird im UStG auch zwischen Kommittenten und dem Kommissionär eine Lieferung fingiert.

    D.H. nicht deine Provision, sondern alles, was du verkaufst, zählt für die Kleinunternehmerregelung.

  6. #6
    TP-Newbie dhall1kind macht alles soweit korrekt
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    Bin ich mir nicht so sicher. Hatte beim Finanzamt EÜR so aufgeschlüsselt mit Einnahmen abzügl. Kundenauszahlungen = Umsatz. Die haben das so akzeptiert mit der Kleinunternehmerregelung. Ich muss dazu sagen, dass ein Kommissionsvertrag vorliegt.

  7. #7
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Ich schon...

    EÜR im Rahmen der ESt-Erklärung läuft nicht zwingend gleich und gibt schon gar nicht gewähr, dass es auch richtig ist.

  8. #8
    TP-Newbie dhall1kind macht alles soweit korrekt
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    Warum machen wir dann eine Steuererklärung wenn sie nicht kontrolliert wird? Die Frage stell ich mir dann schon.

  9. #9
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Die EST-Erkl. wird im Rahmen der EST geprüft, evtl. bekommt die UST-Abteilung ne Kontrollmitteilung... aber es kann auch gut sein, dass der EST-Sachbearbeiter überhaupt nicht erkennt, dass du Kleinunternehmer bist.

    Darüber hinaus sind die UST-Bescheide vorläufig. Man kann daher ruhig erst einmal warten und im Rahmen einer Außenprüfung die USt neu veranlagen. Geprüft werden idR. dann 3 Jahre, damit sich der Aufwand lohnt.

  10. #10
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von dhall1kind Beitrag anzeigen
    Warum machen wir dann eine Steuererklärung wenn sie nicht kontrolliert wird? Die Frage stell ich mir dann schon.
    Hi,
    für die Richtigkeit Deiner Buchhaltung und Steuererklärung bist Du selbst verantwortlich, nicht das Finanzamt. Deshalb sollte man sich vorher informieren.
    Den Hinweis findet sich auch in der Wikipedia.

    Geprüft wird die Buchhaltung und St.-erklärung jedoch evtl. später mal durch eine Steuerprüfung und bei Fehlern drohen dann entsprechende Nachzahlungen.

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