Hallo ...
das kommt auf die Gestaltung der Verträge mit den "Lieferanten" an.
Wenn Sie tatsächlich Kommissionsverträge mit Ihren Zulieferern gemacht haben, die Zulieferer wären dann Ihre Kommittenten, dann steht dem Kommissionär eine Provision zu.
Der Umsatz des Kommissionärs wäre dann die Provision die aus dem Gesamtumsatz resultieren würde.
Wenn sich die Verträge auf einen reinen Ankauf der Waren reduzieren, dann wäre der Umsatz, der am Ende des Tages in der Kasse ist auch Ihr Umsatz.
Zum Schlau machen, bitte die §§ 383 ff HGB lesen!
MfG
BEBOUB


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Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen.
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