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Im Normalfall wird das so formuliert, das unter einem Warenwert von 40 Euro der Käufer die Kosten des Versandes übernimmt. Ich hab aber auch schon gelesen, das die generell vom Verkäufer übernommen werden.
Und egal welche Waren... wie handhabt ihr das so allgemein? Lasst ihr unfrei zurückschicken, schickt ihr eine Paketmarke hin.... wie sieht das dann in den Belegen und der Buchhaltung aus?
Der Käufer muss natürlich alles unterlassen was den Wert der Ware mindert, sowas sollte man in seinen Widerrufsbelehrungen/AGB stehen haben. Ansonsten kann man die gezogene Nutzung/Wertminderung in Abzug bringen.
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