Je nach Warenwert sind auch die Portokosten zu erstatten.
Um welche Waren geht es denn konkret?
Wenn ich z.B. etwas verkaufe muss ich ja ein Monat wiederrufsrecht dem Kunden gewähren.
Wenn dem Kunden die Ware nicht gefällt was muss ich dann alles machen?
Geld zurück überweisen und was noch?
Einen Zettel ausfüllen und drauf schreiben das es zurück kam und das in meine Unterlagen einheften und das wars?
Oder noch was?
Und was ist wenn der Kunde die Ware schon benutzt hat muss ich die noch zurücknehmen?
Würde gern mal wissen wie ihr das macht.
Je nach Warenwert sind auch die Portokosten zu erstatten.
Um welche Waren geht es denn konkret?
Im Normalfall wird das so formuliert, das unter einem Warenwert von 40 Euro der Käufer die Kosten des Versandes übernimmt. Ich hab aber auch schon gelesen, das die generell vom Verkäufer übernommen werden.
Und egal welche Waren... wie handhabt ihr das so allgemein? Lasst ihr unfrei zurückschicken, schickt ihr eine Paketmarke hin.... wie sieht das dann in den Belegen und der Buchhaltung aus?
Der Käufer muss natürlich alles unterlassen was den Wert der Ware mindert, sowas sollte man in seinen Widerrufsbelehrungen/AGB stehen haben. Ansonsten kann man die gezogene Nutzung/Wertminderung in Abzug bringen.
Hatte bislang noch keinen Fall.
Habe meine AGB so formuliert, dass der Käufer die Portokosten auszulegen hat, diese ab 40 Euro Warenwert aber automatisch erstattet werden. Unfreie Sendungen nehme ich nicht an, die Mehrkosten dafür sind mir zu hoch.
Was meint man unter unfreie Sendungen?
nicht versichert?
Nicht frankiert. Der Empfänger muß dann ein erhöhtes Nachentgeld entrichten.
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