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Alt 18.12.2006, 19:18   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
maulswurfds macht alles soweit korrekt

Ab wann ist man denn Gewerbetreibender?


Hi,

es gab ja schon einige nette Gerichtsurteile in der letzten Zeit, daher meine Frage. Wenn ich bei ebay Neuteile verkaufe, dann darf ich eine "gewisse" Menge nicht überschreiten. Gibt es da Begrenzungen? Soweit ichs gelesen habe, gingen z.B. die Richter ab 10-15 Verkäufen(vom selben Teil????) von Gewerbe aus, habt ihr noch weitere Quellen? Will mich eigentlich nebenbei selbst. machen, aber mir geht die Düse, da bei 4 Wochen Umtauschrecht mir die Leutz alles wieder zurückschicken, weil es woanders doch billiger ist....


Gruß

Daniel
maulswurfds ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.12.2006, 21:55   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Entscheidend ist am Ende die sogenannte "Gewinnerzielungsabsicht", und die liegt in Deinem Fall eindeutig vor. Von daher gibt es auch keine Stückzahl, bis der Du keine Probleme zu erwarten hast.

Deine Äußerungen lassen mich auch daran zweifeln, dass ich bei Dir jemals was kaufen möchte.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2006, 21:59   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

wenn ich es richtig verstehe, dann möchtest Du einen Tipp haben, wie man immer unter derjenigen Absatzmenge bleibt, sodass das Finanzamt nicht auf die Idee kommt, Dich als Gewerbetreibenden einzustufen.

Du möchtest quasi einerseits Gewerbetreibender sein, andererseits nicht als Gewerbetreibender auffallen, um nicht nach dem Gesetz handeln und Ware zurücknehmen zu müssen.

MfG
BEBOUB
__________________
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Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
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