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Thema: Übertragung eines Teilgewerbes auf die Ehefrau

  1. #1
    TP-Member almrausch macht alles soweit korrekt
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    Übertragung eines Teilgewerbes auf die Ehefrau

    Ich schon wieder ...

    Wie bereits in zwei anderen Threads angedeutet kann ich ab 2007 nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
    Da meine Tätigkeit aus mehreren Bereichen besteht, habe ich mir nun überlegt, dass meine Frau einen Teil davon "übernehmen" könnte. Ich habe das in Anführungszeichen gesetzt, weil es kein Übergang im rechtlichen Sinn sein soll.

    Zur kurzen Erläuterung: Es geht um den Verkauf von Waren, deren Einkauf ohne MwSt-Ausweis erfolgt. Es kann also keine Vorsteuer gezogen werden und dementsprechend wäre der MwSt-Ausweis beim Verkauf sehr schädlich für den Gewinn.

    Meine Frau hat in diesem Jahr ein Gewerbe angemeldet, bisher aber nicht vom FA den Fragebogen erhalten. Sie hat auch noch nichts ge- oder verkauft.
    Wenn sie nun ggü. dem FA erklärt, dass ihr Umsatz in 2007 unter 17.500 Euro bleiben wird, sollte das ausreichend sein, um den Kleinunternehmer-Status zu bekommen.
    Selbstverständlich sollte sie in 2007 auch tatsächlich unter 17.500 bleiben, weil man sonst sicherlich (zu Recht) vermuten würde, dass bereits zuvor höhere Umsätze geplant waren. Das lässt sich einrichten.

    Ich habe nun noch einen kleinen Restbestand an Waren, den ich meiner Frau verkaufen würde. Dieser Verkauf müsste m.E. noch in 2006 stattfinden, damit ich keine MwSt. ausweisen muss. Bei mir würde der Verkauf zu höherem Umsatz führen (die Grenze ist ohnehin überschritten) und auch zu einem höheren Gewinn. Gleichzeitig hätte meine Frau für 2006 nur diese Ausgabe und würde mangels Verkäufen einen steuerlichen Verlust angeben. Bei Zusammenveranlagung ist das also aufkommensneutral.

    Natürlich würde diese Konstruktion vom FA mit Argwohn betrachtet werden. Ich kann die Abgabe dieses Teils aber sehr gut mit zeitlichen Problemen begründen (meine Wochenarbeitszeit liegt mit ca. 100 Stunden eindeutig zu hoch).

    Spricht etwas gegen diese "Übertragung"? Was ist noch zu beachten und gibt es ggf. Fallstricke?

    Ralf

  2. #2
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    Meine Frau hat in diesem Jahr ein Gewerbe angemeldet, bisher aber nicht vom FA den Fragebogen erhalten. Sie hat auch noch nichts ge- oder verkauft.
    Wenn sie nun ggü. dem FA erklärt, dass ihr Umsatz in 2007 unter 17.500 Euro bleiben wird, sollte das ausreichend sein, um den Kleinunternehmer-Status zu bekommen.
    die Grenze ist zeitanteilig zu berechnen, sofern die Anmeldung in der Mitte des Jahres erfolgte. Insofern sollte man die Konstruktion noch einmal überdenken, ob die Beträge passen. Falls durch die Veräußerung des Betriebsteils dadurch ein Überschreiten des anteiligen Gesamtumsatzes verursacht wird würde ich nämlich nicht mehr von einer objektiven Schätzung zur Gewerbeanmeldung ausgehen, dass man unter der jeweiligen Grenze bleibt.

    Zugleich gibt es noch einen § 1 Abs. 1a UStG und einen Abschnitt 5 UStR. Alles weitere erklärt der Steuerberater.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Member almrausch macht alles soweit korrekt
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    die Grenze ist zeitanteilig zu berechnen, sofern die Anmeldung in der Mitte des Jahres erfolgte. Insofern sollte man die Konstruktion noch einmal überdenken, ob die Beträge passen. Falls durch die Veräußerung des Betriebsteils dadurch ein Überschreiten des anteiligen Gesamtumsatzes verursacht wird würde ich nämlich nicht mehr von einer objektiven Schätzung zur Gewerbeanmeldung ausgehen, dass man unter der jeweiligen Grenze bleibt.
    Es geht um die 17.500 für 2007 - da ist nichts mit anteilig. Beim Verkauf des Restbestandes handelt es sich um vielleicht 1000-1500 Euro und das Gewerbe wurde im April angemeldet. Außerdem beziehen sich doch die 17.500 auf den Umsatz durch Verkäufe (vereinfacht ausgedrückt), wenn ich das richtig sehe. Jedenfalls wären die 1000-1500 bei ihr Ausgaben. Diese hätte sie auch, wenn sie die Sachen von jemand anders einkaufen würde.

    Zugleich gibt es noch einen § 1 Abs. 1a UStG und einen Abschnitt 5 UStR.
    Es soll ja gerade keine Geschäftsveräußerung sein. Ich will ihr lediglich meinen Warenbestand verkaufen - sozusagen als Anfangsbestand. Ich könnte das Zeug auch an jemand anders verkaufen, der es dann weiterverkauft.

    Alles weitere erklärt der Steuerberater.
    Den ich dann frage, wenn mir eigene Recherche und Antworten wie in diesem Forum nicht den Weg weisen können. In so einem Gespräch bin ich aber gern gut informiert, da ich einen Steuerberater bisher nur zur Klärung von Sachverhalten eingesetzt habe und nicht als Zwischenstufe zum FA.
    Bisher bin ich mit diesem Prinzip gut gefahren, wobei mir das Umsatzsteuerrecht mehr abverlangt als alles andere zuvor ...

    Ralf

  4. #4
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    Außerdem beziehen sich doch die 17.500 auf den Umsatz durch Verkäufe (vereinfacht ausgedrückt), wenn ich das richtig sehe. Jedenfalls wären die 1000-1500 bei ihr Ausgaben. Diese hätte sie auch, wenn sie die Sachen von jemand anders einkaufen würde.
    äh sorry, hab' was durcheinander gewürfelt.
    Kommt davon wenn man(n) mehrere Sachen gleichzeitig macht.

    Der Fall sollte keine Probleme machen, sofern deine Ehefrau nicht als Strohmann auftritt.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Member almrausch macht alles soweit korrekt
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    Der Fall sollte keine Probleme machen, sofern deine Ehefrau nicht als Strohmann auftritt.
    Du meinst damit den Fall, dass ich das tatsächlich weiterführen würde und sie nur ggü. dem FA als Verkäuferin auftaucht?
    Es würde über ihr Konto laufen und sie würde auch im Impressum des Online-Shops stehen. Und natürlich stellt sie auch die Rechnungen aus. Dass ich ihr mit meiner Erfahrung ab und an zur Seite stehe, sollte doch nicht schaden

    Ralf

  6. #6
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    Du meinst damit den Fall, dass ich das tatsächlich weiterführen würde und sie nur ggü. dem FA als Verkäuferin auftaucht?
    das wäre der Strohmannfall.
    Deine Frau muss Unternehmerin sein und somit selbstständig und nachhaltig eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Was soll ich da sonst drauf antworten.

    Gruß
    Sven
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  7. #7
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    Was soll ich da sonst drauf antworten.
    Ist schon klar und deine Antwort mehr als ausreichend. Ich wollte nur sicher gehen, dass mit "Strohmann" genau das gemeint war, was ich auch darunter verstanden habe.

    Dann werden wir das mal in Angriff nehmen ...

    Ralf

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