die Grenze ist zeitanteilig zu berechnen, sofern die Anmeldung in der Mitte des Jahres erfolgte. Insofern sollte man die Konstruktion noch einmal überdenken, ob die Beträge passen. Falls durch die Veräußerung des Betriebsteils dadurch ein Überschreiten des anteiligen Gesamtumsatzes verursacht wird würde ich nämlich nicht mehr von einer objektiven Schätzung zur Gewerbeanmeldung ausgehen, dass man unter der jeweiligen Grenze bleibt.Meine Frau hat in diesem Jahr ein Gewerbe angemeldet, bisher aber nicht vom FA den Fragebogen erhalten. Sie hat auch noch nichts ge- oder verkauft.
Wenn sie nun ggü. dem FA erklärt, dass ihr Umsatz in 2007 unter 17.500 Euro bleiben wird, sollte das ausreichend sein, um den Kleinunternehmer-Status zu bekommen.
Zugleich gibt es noch einen § 1 Abs. 1a UStG und einen Abschnitt 5 UStR. Alles weitere erklärt der Steuerberater.
Gruß
Sven


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