http://de.wikipedia.org/wiki/Einkomm...96sterreich%29
Da müsste man einen Ösi-Steuerspezi befragen wie dort die Einkünfte ermittelt werden.
Hallo,
ich bin neu auf dieser Seite und möchte gleich meine Frage los werden:
Mein Bruder arbeitet seit April in Österreich.Firmensitz ist dort.Es gilt die beschränkte Steuerpflicht.Wohnsitz ist Deutschland.2x im Monat kam er nach Hause.Was kann er denn an Kosten absetzen?(Nächtigung,Tagegeld,Fahrt?)
Wir brüten schon seit Tagen.
Danke für eure Hilfe
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkomm...96sterreich%29
Da müsste man einen Ösi-Steuerspezi befragen wie dort die Einkünfte ermittelt werden.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Es stellt sich ja erst einmal die Frage, warum beschränkte Steuerpflicht?Zitat von Michaela-Ines
Das kann ich nicht glauben.
Entweder er ist in Österreich oder in Deutschland steuerpflichtig nach dem DBA Österreich.
Vermutlich aber Österreich aufgrund der Schilderung.
Wenn er aber bis April in D gearbeitet hat, muss er nach § 2 Abs. 7 EStG noch eine Steuererklärung in D abgeben, und zwar für das ganze Jahr.
Die österreichischen Einkünfte unterliegen dann in D dem Progressionsvorbehalt.
Gruß
der Petz
Hallo,danke für die Antwort.
Er hat von 01-Anfang April in Deutschl.Alg.bezogen.Was mich selbst wundert,das Formular wurde direkt vom Finanzamt Linz geschickt,für beschränkt Steuerpflichtige.Im Vorjahr hatte er ein anderes und da lag der Fall ähnlich.(angefangen im Mai)
Da kann dir wirklich nur ein österreichisches Finanzamt weiterhelfen......Zitat von Michaela-Ines
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Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
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