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25.12.2006, 10:39
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Bremen
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Mehrwertsteuer beim Verkauf an Endverbraucher im EU-Ausland
Hallo,
ich habe gestern das erste mal einen Artikel über Ebay nach Spanien verkauft. Der Käufer ist ein Endverbraucher. Der Kunde hat den vollen Betrag (inkl. MwSt) per Paypal bezahlt.
Ich habe die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwar mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt, aber bisher noch nicht erhalten. Ich falle nicht unter die Kleinunternehmerregelung, muss also Umsatzsteuer erheben.
Meine Fragen:
1. Benötige ich die USt-ID-Nr auch beim Verkauf an Privathaushalte in andere EU-Länder.
2. Auf einer anderen Website habe ich gelesen, dass ich die Steuer an die Spanische Steuerbehörde abführen muss. Stimmt das?
Ich habe das Forum natürlich schon durchsucht, aber ich bin aus den vielen Beiträgen nicht richtig schlau geworden oder hab den richtigen Beitrag nicht gefunden.
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25.12.2006, 10:54
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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1. Benötige ich die USt-ID-Nr auch beim Verkauf an Privathaushalte in andere EU-Länder.
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ja
Zitat:
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2. Auf einer anderen Website habe ich gelesen, dass ich die Steuer an die Spanische Steuerbehörde abführen muss. Stimmt das?
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richtig, das besagt § 3c Abs. 1 UStG. Um diesen überhaupt anwenden zu können muss aber § 3c Abs. 2 + 3 UStG erfüllt sein und da kommt dann die Lieferschwelle ins Spiel.
Das ist dann eine Zumutbarkeitsgrenze, ab der du die Besteuerung im Bestimmungsland (Spanien) vornehmen musst. Solange du darunter bist kannst du aber die Besteuerung mit 16 oder 19 % in Deutschland vornehmen. Die Lieferschwelle von Spanien beträgt 35.000 EUR, vgl. A 42j UStR.
Gruß
Sven
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25.12.2006, 11:29
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Bremen
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Hallo Sven,
danke für die schnelle Antwort!
Auf die USt-ID-Nr muss ich vermutlich noch etwas warten. Hier im Forum ist ja teilweise von 3-6 Monaten die Rede. Der Antrag (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) ist von Anfang diesen Monats. Ich rechne nicht damit, dass ich die ID noch diesen Monat bekomme.
Ich kann dem Kunden also sehr wahrscheinlich keine Rechnung mit gültiger USt-ID-Nr ausstellen. Muss ich das Geschäft mit dem Spanier rückgängig machen?
Fröhliche Weihnachten.
Gruß, Jan
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25.12.2006, 11:40
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: München
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Hallo Jan,
ich habe heuer im Sommer direkt in Saarlois angerufen und meine Umsatzsteuer-ID-Nr. sofort telefonisch erhalten. Vielleicht klappt es
bei Dir auch auf diesem Weg.
Gruß Helga
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25.12.2006, 11:54
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Bremen
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Hallo Helga,
danke für den Tipp! Ich werde gleich Mittwoch beim Bundesamt für Finanzen anrufen.
Frohes Fest.
Gruß, Jan
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25.12.2006, 11:58
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Muss ich das Geschäft mit dem Spanier rückgängig machen?
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theoretisch müsste man die Rechnung berichtigen. Praktisch kann man es für das eine mal auch sein lassen.
Zitat:
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... beim Bundesamt für Finanzen anrufen.
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Bundeszentralamt für Steuern
Frohes Fest
Sven
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