ja1. Benötige ich die USt-ID-Nr auch beim Verkauf an Privathaushalte in andere EU-Länder.
richtig, das besagt § 3c Abs. 1 UStG. Um diesen überhaupt anwenden zu können muss aber § 3c Abs. 2 + 3 UStG erfüllt sein und da kommt dann die Lieferschwelle ins Spiel.2. Auf einer anderen Website habe ich gelesen, dass ich die Steuer an die Spanische Steuerbehörde abführen muss. Stimmt das?
Das ist dann eine Zumutbarkeitsgrenze, ab der du die Besteuerung im Bestimmungsland (Spanien) vornehmen musst. Solange du darunter bist kannst du aber die Besteuerung mit 16 oder 19 % in Deutschland vornehmen. Die Lieferschwelle von Spanien beträgt 35.000 EUR, vgl. A 42j UStR.
Gruß
Sven


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