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Alt 25.12.2006, 16:23   #1
TP-Junior
 
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Internetwährungen?


Ich wollte gerne folgendes wissen:
Es handelt sich um eine Internet-Währung die bei Ebay, usw. verkauft wird.
Mit Internet-Währung meine ich eine virtuelle Währung z.b. Ebesucher Punkte, usw.

Und folgendes Beispiel würde ich gerne wissen:
Ich kaufe x Einheiten zu je 60 cent und verkaufe sie zu je 62 cent.
Nun erziele ich ja Gewinn, aber wie sieht es mit der MWSt. aus?
Und wenn ich die Ware von einem privatem kaufe?

vom Umsatz werden leicht 50000 Euro jährlich überschritten!
Nur klappt ja das mit der MWSt. nicht? dann müsste es ja für 60 cent + MWST. + Gewinn verkauft werden, wobei dann der Preis zu teuer ist.
Die Einkäufe erfolgen ja von Privaten Leuten und Verkäufe auch an Private.

Hoffe Ihr könnt mir folgen.

Geändert von west (25.12.2006 um 16:33 Uhr).
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Alt 25.12.2006, 16:30   #2
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Was ist eine Internetwährung???

Am besten so erklären, dass es auch jemand versteht, der fast nie etwas im Internet erwirbt und dementsprechend von PayPal und solchen Sachen überhaupt keine Ahnung hat.

Gruß
Sven
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Alt 25.12.2006, 18:00   #3
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Ich glaube mit internet Waehrung (virtuelle Währung) meint er die Waehrung, die in den Onlinegames benutzt wird.

z.B. Wold of Warcraft. Da kann man sich im Internet 50 000 (virtuelle) Goldstuecke fuer 20 Euro (Preise frei erfunden) kaufen.
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Alt 25.12.2006, 18:20   #4
TP-Moderator
 
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Hab' mir mal eBesucher angeschaut und kann mir ungefähr etwas darunter vorstellen.

Zitat:
Nun erziele ich ja Gewinn, aber wie sieht es mit der MWSt. aus?
kommt drauf an an wen du die Leistung erbringst. Stichwort "Ort der Leistung bei elektronischen Leistungen". Da du aber hauptsächlich an Privatkunden die Leistung erbringst ist diese in Deutschland steuerpflichtig.

Zitat:
Und wenn ich die Ware von einem privatem kaufe?
wenn keine USt in der Rechnung ausgewiesen wird besteht auch kein Vorsteuerabzug.

Zitat:
vom Umsatz werden leicht 50000 Euro jährlich überschritten!
da du hauptsächlich an Privatleute verkaufst ist deutsche USt in Rechnung zu stellen. Die Kleinunternehmerregelung funktioniert somit nicht, zumal dauerhaft von 17.500 EUR Gesamtumsatz ausgegangen werden muss.

Zitat:
Nur klappt ja das mit der MWSt. nicht? dann müsste es ja für 60 cent + MWST. + Gewinn verkauft werden, wobei dann der Preis zu teuer ist.
Die Einkäufe erfolgen ja von Privaten Leuten und Verkäufe auch an Private.
Wenn der Preis dann zu teuer ist lohnt sich das ganze nicht. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Differenzbesteuerung ist nicht möglich, da es sich hier um eine Dienstleistung handelt und nicht um Gebrauchtgegenstände.

Frohes Fest
Sven
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Alt 25.12.2006, 22:44   #5
TP-Junior
 
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west macht alles soweit korrekt
Noch ein Beispiel:
Wenn ich 1 Einheit zu 1 Euro von einem privatem Kaufe und dann 1 Einheit für 1,25 Euro verkaufe dann wäre es möglich, da ja 19% MWSt. weggehen, bleiben ja noch 1,05 Euro übrig, also 5 Cent Gewinn.
Nur ist die Gewinnzone immer bei ca. 2-8 Cent und irgendwie muss es ja möglich sein diese Währung verkaufen zu können.
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Alt 26.12.2006, 00:30   #6
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Deine einzigen drei Möglichkeiten sind m. E. entweder den Umsatz auf 17.499 Euro im Jahr zu beschränken um in der Kleinunternehmerregelung zu bleiben und dann auf das nächste Jahr zu warten, die Marge höher ansetzen zu können oder für den Einkauf Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu bekommen.

Aber wenn ich das gerade so lese möchte ich nicht wissen, was in dem Bereich jedes Jahr in Deutschland an "schwarzen" Gewinnen an der Steuer vorbei zusammenkommt. Denn offensichtlich ist: Das ganze ist ein ziemlich etabliertes Geschäft, das aber auf legaler Grundlage nicht durchzuführen ist :-X
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2006, 00:47   #7
TP-Junior
 
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west macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Deine einzigen drei Möglichkeiten sind m. E. entweder den Umsatz auf 17.499 Euro im Jahr zu beschränken um in der Kleinunternehmerregelung zu bleiben und dann auf das nächste Jahr zu warten, die Marge höher ansetzen zu können oder für den Einkauf Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu bekommen.

Aber wenn ich das gerade so lese möchte ich nicht wissen, was in dem Bereich jedes Jahr in Deutschland an "schwarzen" Gewinnen an der Steuer vorbei zusammenkommt. Denn offensichtlich ist: Das ganze ist ein ziemlich etabliertes Geschäft, das aber auf legaler Grundlage nicht durchzuführen ist :-X
Bisher habe ich ja noch nichts gemacht, nur alles geplant.
Ich habe eine Einkaufsquelle gefunden, diese Person kann mir die Währung via Überweisung verkaufen. Und dann werde ich die Währung via Seite sowie an User weiterverkaufen via Überweisung und Paypal.
Da ich noch als Azubi tätig bin würde ich gerne wissen welche Arten von Unternehmen nun noch übrig sind?
Umsatz wird definitiv 50000 Euro überschreiten, Gewinn schätze ich auf ca. 5%.
Schriftliche Erlaubnis vom AG besitze ich bereits, dass ich ein Gewerbe nebenbei anmelden darf.
Wie gesagt die Währung wird von Privat angekauft und an Privat verkauft. Aber es kann ja nicht sein das ich mindestens die MWSt. auf den EK Preis drauf rechnen muss, das wären ja bald 19% und somit funktioniert der Handel mit der Währung nicht mehr, da nur immer eine Spanne von ca. 5% möglich ist.
Eine GmbH wäre sinnlos, 25000 Euro Startkapital kann ich nicht aufbringen.
Kleinunternehmen bringt auch nichts, da der Umsatz höher ist.
west ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2006, 01:09   #8
TP-Specialist
 
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Die Aussage mit dem Schwarzgeld war nicht speziell auf dich bezogen.

Ich sage es mal so: Du hast einen Lieferanten, der Dir für 50.000 Euro Sachen verkauft, aber Dir keine Rechnung mit Mehrwertsteuer schreiben kann. Da liegt zweifelsfrei Steuerhinterziehung bei Deinem Lieferanten vor. Wenn das alles legal laufen würde hättest Du von ihm eine Rechnung mit Merhwertsteuer, könntest entsprechende Vorsteuer geltend machen und das ganze Modell funktioniert wieder.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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