+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Hilfe, Ebay-Nettorechnug falsch gebucht!!

  1. #1
    TP-Newbie hsv-agentur macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2006
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    3

    Hilfe, Ebay-Nettorechnug falsch gebucht!!

    Hallo,
    ich mache gerade meine 1. EÜR für 2005 fertig. Ich habe mein Gewerbe nebenberuflich mitte 2005 begonnen mit UST und monatl. Voranmeldung.
    Seit Januar 2006 bin ich bei Ebay nettoberechtigt - habe mich allerdings damals nicht sonderlich mit der Buchung (verwende ECT) für die UST-Voranmeldung und EÜR beschäftigt und den Bruttobetrag 2005 einfach als Betriebsausgabe mit 0% MWst. gebucht. 2006 dasselbe mit dem Bruttobetrag. Jetzt bin ich zufällig auf die Problematik mit dem §13 gestossen und erkannt, daß ich ja bisher alle UST-Voranmeldungen falsch ausgefüllt habe. Die Zuordnung für die UST-Voranmeldung ist mir klar, aber nicht für die EÜR.
    Ich habe daher folgende Fragen:
    1. Muß ich alle meine UST-Voranmeldungen nachträglich für jeden Monat nochmal neu machen? Oder kann ich das mit der UST-Erklärung für 2005 machen/bereinigen?
    2. Wie werden die Beträge in der EÜR zugeordnet?
    Hat jemand Erfahrung mit den Ebay-Nettorechnungen und dem Programm ECT /Easy cah & Tax)?
    Bitte helft mir weiter. Christian

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von hsv-agentur
    Hat jemand Erfahrung mit den Ebay-Nettorechnungen und dem Programm ECT /Easy cah & Tax)?
    Ich hab's grad mal mit 'nem innergemeinschaftlichen Erwerb den ich jetzt im Dezember hatte durchprobiert, wird ja für die ebay-Rechnung adäquat sein oder es hilft anderen:

    Für die EÜR im Easyct den Betrag ganz normal mit 16 % Mwst. und in die USt.-Voranmeldung von Winston im Feld 97 den Nettobetrag eintragen.

    Für ebay-Nettorechnungen würde ich Feld 54 (netto) und Feld 67 (Vorsteuerbetrag) bedienen. Allerdings ist mir aufgefallen, das die Stellen nach dem Komma nicht berücksichtigt werden, ist das normal?

  3. #3
    TP-Newbie hsv-agentur macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2006
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    3
    Danke für die Antwort.
    Hab gerade einen Schreibfehler in meiner Frage entdeckt: Ich buche seit 2006 nur den NETTObetrag der Ebay-Rechnung ohne mich um die 16% MWSt gem. §13 zu kümmern, was ja nicht richtig ist. Ich weiß jetzt mittlerweile, daß ich bei der USt-Voranmeldung den Nettobetrag in das Feld 52, plus die dazugehörige 16% MWSt. in das Feld 53 und denselben MWSt.-Betrag in das Feld 67 eintragen muß. Das Ganze ist letztlich eine Null-Nummer. Nur dass ich das bisher nicht ausgefüllt habe. Deshalb die Frage, ob ich das jetzt für das Finanzamt nachträglich für jeden Monat nochmal machen muß, oder ob es in der USt-Erklärung für 2006 ausreicht?
    Wo tauchen dann die Steuern des Feldes 53 und 67 in der EÜR auf? Feld 185 EÜR für die USt. Feld 53 (Ust an das Finanzamt)? Feld 140 oder Feld 103 EÜR für die USt. Feld 67?
    Das nächste Problem ist, daß ich 2005, als ich bei Ebay noch nicht nettoberechtigt war, den Brutto-Rechnungsbetrag inkl. der MWSt dann in Easyct als Ausgaben mit 0% MWSt. gebucht habe, obwohl ich seit Beginn meines Gewerbes USt bei meinen Rechnungen ausweise. War das richtig? Eigentlich müßte ich doch auch die MWSt. der Ebay-Rechnung von FA als Vorsteuer ersetzt bekommen? Da es aber eine Rechnung aus der Schweiz ist, weiß ich nicht, wohin ich dann diese 16% buchen soll - läuft das unter USt-Feld 62 Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer?
    Vielleicht hast du da einen Tipfür mich.
    Danke Christian.

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von hsv-agentur
    Wo tauchen dann die Steuern des Feldes 53 und 67 in der EÜR auf? Feld 185 EÜR für die USt. Feld 53 (Ust an das Finanzamt)? Feld 140 oder Feld 103 EÜR für die USt. Feld 67?
    141 und 185 - weil gebucht wird es ja in Easyct wie jede andere Rechnung - oder gibts 'ne andere Möglichkeit?

    Das manuelle korrekte Eintragen in die USt.-Voranmeldung (Winston) wissen ja das Buchungsjournal und die EÜR nicht.

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Zitat Zitat von dorintia
    Allerdings ist mir aufgefallen, das die Stellen nach dem Komma nicht berücksichtigt werden, ist das normal?
    das ist normal.

    Zitat Zitat von hsv-agentur
    Hab gerade einen Schreibfehler in meiner Frage entdeckt: Ich buche seit 2006 nur den NETTObetrag der Ebay-Rechnung ohne mich um die 16% MWSt gem. §13 zu kümmern, was ja nicht richtig ist.
    § 13b UStG.

    Zitat Zitat von hsv-agentur
    Deshalb die Frage, ob ich das jetzt für das Finanzamt nachträglich für jeden Monat nochmal machen muß, oder ob es in der USt-Erklärung für 2006 ausreicht?
    grds. sind die einzelnen Anmeldungen zu berichtigen. Da im Endeffekt in jeder Anmeldung eine Nullnummer vorliegt kannst du das ganze auch in der Jahresanmeldung angeben. Falls die Frage kommt in welchen Kennzahlen dies dort einzutragen, so solltest du in die Anlage UR zur Jahresanmeldung schauen oder hier nach "Anlage UR" suchen.

    Zitat Zitat von hsv-agentur
    Das nächste Problem ist, daß ich 2005, als ich bei Ebay noch nicht nettoberechtigt war, den Brutto-Rechnungsbetrag inkl. der MWSt dann in Easyct als Ausgaben mit 0% MWSt. gebucht habe, obwohl ich seit Beginn meines Gewerbes USt bei meinen Rechnungen ausweise. War das richtig?
    das war richtig, da aus den eBay-Rechnungen kein Vorsteuerabzug möglich ist, sofern USt ausgewiesen wurde. Es handelt sich dabei um eine von eBay geschuldete Steuer nach § 14c UStG aufgrund eines unrichtigen Steuerausweises und nicht um die schweizer USt. Theoretisch müsstest du auf den Rechnungsbetrag die USt nach § 13b UStG raufrechnen und hast dann wieder in gleicher Höhe einen Vorsteueranspruch. Also wieder ein Nullspiel. Dies wird aber zu 99 % in der Praxis nicht gemacht, vermutlich aus Unwissenheit.

    Frohes Fest
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
    TP-Newbie hsv-agentur macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2006
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    3
    Vielen Dank für die super Erläuterung. Hab heute meine Erklärungen soweit fertig gemacht - ohne eure Hilfe hätte ich das nie geschafft.
    Allerdings komm ich mit der Anlage UR noch nicht zurecht. Die brauch ich doch nur, wenn ich was mit Steuern außerhalb Deutschlands was zu tun hatte - also dann 2006 wegen den Ebay-Rechnungen. Aber in 2005 habe ich ja die Ebay-Rechnung mit 0% Steuer gebucht und somit ja innergemeinschaftlich keine Steuer erhoben oder geleistet oder geschuldet. Oder liege ich da falsch?
    Christian

  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Aber in 2005 habe ich ja die Ebay-Rechnung mit 0% Steuer gebucht und somit ja innergemeinschaftlich keine Steuer erhoben oder geleistet oder geschuldet. Oder liege ich da falsch?
    theoretisch müsstest du wieder den § 13b UStG anwenden. Das macht aber wie gesagt kein Mensch. Von daher lass die Anlage UR für 2005 weg und lass es so wie es ist. Ob du auf der einen Seite die Beträge als Umsatzsteuer erklärst und auch der anderen Seite als Vorsteuer abziehst wird das eine Mal wohl keine Rolle spielen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51