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Wenn jemand weiß warum ich das zurückbekommen habe, und was mit dem Geld nun zu tun ist - wäre wonderfull Smilie
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Im Endeffekt hast du somit nur den Nettobetrag bezahlt, weil du vorher den Bruttobetrag gezahlt hast und nun die USt zurückerstattet bekommen hast.
Dies darf Google nur machen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Dies weiß Google aber nicht, sofern man es Google nicht mitgeteilt hat oder bei der Anmeldung bereits angegeben hat.
Google stellt dann eine Nettorechnung mit einem Hinweis auf Art. 21 EU-Richtinie Nr. 6 aus (oder so ähnlich). Die deutsche Umsetzung davon ist § 13b UStG und dieser sagt jetzt, dass du die USt auf den Rechnungsbetrag (Nettobetrag) aufschlagen musst und an das Finanzamt zu zahlen hast. Im gleichen Moment hast du einen Vorsteuererstattungsanspruch, so dass sich beide Beträge aufheben und es ein Nullspiel ist. Kennzahl 52, 53 und 66 sind in der Voranmeldung angesprochen.
Dies hat jedoch nichts mit der Gutschrift zu tun. Da ist weiterhin die in der Gutschrift ausgewiesene USt an das Finanzamt zu zahlen ohne Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.
Gruß
Sven