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Alt 27.12.2006, 18:53   #1
rtk
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Google Adwords und die Mehrwertsteuer


Hallo zusammen,

falls jemand sich mit Google und Steuern auskennt, hier ein Rätsel

Ich bewerbe das Partnernetz Zanox über Google Adwords Anzeigen. Von Zanox bekomme ich die MwSt. der eingenommenen Provisionen mit ausgezahlt und muss sie ja ans Finanzamt weitergeben. Ich bin auch Vorsteuerabzugsberechtigt.

Auf der Ausgabenseite bei Google ist es nun so: Weil ich es geschäftlich nutze und nicht in Irland wohne, wurde mir die MwSt. für 2006 via Scheck erstattet. Ich habe es zwar selbst beantragt, frage mich aber warum das eigentlich so ist? Wäre es nicht sinnvoller die (aus Provisionen) erhaltene und die (an Google) gezahlte MwSt. zu verrechnen?

Wenn jemand weiß warum ich das zurückbekommen habe, und was mit dem Geld nun zu tun ist - wäre wonderfull Smilie

MfG
Rico

www.partnerprogramme.eu.ki
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Alt 27.12.2006, 19:23   #2
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Zitat:
Wenn jemand weiß warum ich das zurückbekommen habe, und was mit dem Geld nun zu tun ist - wäre wonderfull Smilie
Im Endeffekt hast du somit nur den Nettobetrag bezahlt, weil du vorher den Bruttobetrag gezahlt hast und nun die USt zurückerstattet bekommen hast.
Dies darf Google nur machen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Dies weiß Google aber nicht, sofern man es Google nicht mitgeteilt hat oder bei der Anmeldung bereits angegeben hat.
Google stellt dann eine Nettorechnung mit einem Hinweis auf Art. 21 EU-Richtinie Nr. 6 aus (oder so ähnlich). Die deutsche Umsetzung davon ist § 13b UStG und dieser sagt jetzt, dass du die USt auf den Rechnungsbetrag (Nettobetrag) aufschlagen musst und an das Finanzamt zu zahlen hast. Im gleichen Moment hast du einen Vorsteuererstattungsanspruch, so dass sich beide Beträge aufheben und es ein Nullspiel ist. Kennzahl 52, 53 und 66 sind in der Voranmeldung angesprochen.
Dies hat jedoch nichts mit der Gutschrift zu tun. Da ist weiterhin die in der Gutschrift ausgewiesene USt an das Finanzamt zu zahlen ohne Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

Gruß
Sven
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Alt 28.12.2006, 00:04   #3
rtk
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rtk macht alles soweit korrekt

danke


danke sven für die Info.

Mit Gutschriften meinst du aber das was ich bei Zanox an Provisionen einnehme?

Für die Zukunft ist es dann also so:

Ich zahle netto an Google Adwords z.B. 100 EUR/Monat

Mit der geschalteten Werbung nehme ich 200 EUR/Monat bei Zanox ein, also muss ich 2007 dann davon 38 Euro an das Finanzamt zahlen und die 100 EUR verbuche ich normal (ohne Steuer) auf der Ausgabenseite? Finde es halt ungewöhnlich, dass ich dann die Steuern die ich zahlen muss (Ust die von Zanox mit überwiesen wird) gar nicht mehr gegen die Ausgaben gegenrechnen kann. Oder habe ich da was falsch verstanden ? Ist aber auch kompliziert das Thema...

mfg
rico
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Alt 28.12.2006, 09:49   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Mit Gutschriften meinst du aber das was ich bei Zanox an Provisionen einnehme?
mit Gutschrift ist eine Rechnung gemeint, die der Kunde ausstellt. Du erbringst an Zanox Werbeleistungen und Zanox stellt also Kunde eine Rechnung aus und diese nennt sich "Gutschrift". Das hat nichts mit der umgangssprachlichen Gutschrift auf dem Bankkonto zu tun.

Zitat:
Mit der geschalteten Werbung nehme ich 200 EUR/Monat bei Zanox ein, also muss ich 2007 dann davon 38 Euro an das Finanzamt zahlen und die 100 EUR verbuche ich normal (ohne Steuer) auf der Ausgabenseite?
benutz mal die Suchfunktion zu den Kennzahlen 52 und 53 für Adwords.

Zitat:
Finde es halt ungewöhnlich, dass ich dann die Steuern die ich zahlen muss (Ust die von Zanox mit überwiesen wird) gar nicht mehr gegen die Ausgaben gegenrechnen kann.
das ist normal. Du vereinnahmst den Bruttobetrag und führst die USt ab. Im Endeffekt wirkt sich die USt somit gewinnneutral aus.

Ich habe jetzt unterstellt, dass Zanox ein deutsches Unternehmen ist. Wenn es im Ausland ansässig wäre müssten noch ein paar Regelungen beachtet werden. Allerdings sollte Zanox dies dann wissen und bei der Gutschrifterstellung mit beachten.

Guten Rutsch
Sven
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