Wenn du eine Sammelliste für die AfA hast sollte die imho immer dabei. Könnte ja sein, das was neues hinzugekommen ist oder etwas fertig ist. Also immer was aktuelles dabei...
Guten Tag.
Ich wollte einmal fragen, ob man die Belege z.B. für einen PC der x Jahre abgeschrieben wird, in den x Jahren immer beilegen muss.
Oder merkt sich das FA, die Dinge, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden?
Das ganze geht um die Einkommsstensteuererklärung aus nicht-selbstständiger Arbeit.
Wenn du eine Sammelliste für die AfA hast sollte die imho immer dabei. Könnte ja sein, das was neues hinzugekommen ist oder etwas fertig ist. Also immer was aktuelles dabei...
Im Arbeitnehmerbereich wird für gewöhnlich eine Karteikarte für jedes Wirtschaftsgut, das abgeschrieben wird, angelegt. Zumindest ist das in kleineren Ämtern so, so dass du die Rechnungen nicht noch einmal einreichen brauchst. Schaden tut es jedenfalls nicht.
Guten Rutsch
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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