
Zitat von
Pfeffino
Wie schon beschrieben liegt mein Jahreseinkommen (ÜG + eigenes Einkommen) bei ca. 17700,- Euro. Müsste die GKV nicht den Jahresdurchschnitt zugrunde legen?
Wenn nicht, würde es ja grundsätzlich bedeuten, daß die GKV einzelne Monate mit hohem Einkommen (erzielt z.B. aus einziger Rechnungsstellung von Leistungen mehrerer Monate) bis zur Beitragshöchstgrenze berechnen könnte, bei anderen Monaten wiederum mit negativen Einkommen (Materialbeschaffung, etc.) die Mindeststufe ansetzen darf. Also mit anderen Worten die tatsächlich erzielten Einkünfte jedes Monates zur individuellen monatlichen Beitragsfestsetzung heranzieht.
Ich denke, daß die Summe aller Einkünfte zum Jahreseinkommen zusammengerechnet werden und dieses dann gleichmäßig auf die Monate verteilt wird. Ist meine Ansicht richtig oder habe ich einen Denkfehler?