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28.12.2006, 21:56
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Quittung bei Banküberweisung?
Hi,
Brauche ich vom Empfänger eine Quittung, dass er das Geld erhalten hat, wenn ich es ihm per Banküberweisung überweise oder gilt der Kontoauszug als Quittung ?
tschekowski
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28.12.2006, 22:09
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Ein Grundsatz der Buchführung ist "Keine Buchung ohne Beleg".
Auch wenn du deinen Gewinn nach §4 (3) EStG ermittelst, reicht m.E. der bloße Kontoauszug nicht aus.
Zum Vorsteuerabzug benötigst du auf jeden Fall eine Rechnung gem. §14 (4) UStG
Gruß
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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28.12.2006, 22:26
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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die Beträge gehen an Privatpersonen, d.h. Umsatz- oder Mehrwertsteuer können die sowieso nicht ausweisen, mir geht es nur darum, ob das Finanzamt die Ausgabe nur mit der Banküberweisung anerkennt oder ob es eine Quittung verlangt...nicht, dass ich es dann nachher als Privatentnahme verbuchen muss, weil ich keine Quittung bringen kann...
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28.12.2006, 22:29
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Wie gesagt, ich würde immer eine Quittung verlangen.
Um was für Ausgaben handelt es sich denn?
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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28.12.2006, 22:39
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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es handelt sich um eine Werbeplatzbuchung, die Seite wird aber privat betreiben
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31.12.2006, 12:29
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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UPDATE:
Nach Rücksprache mit einem Steuerberater ist es wohl so, dass man bei Banküberweisungen keine seperate Quittung benötigt, solange man den Kontoauszug hat...
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31.12.2006, 14:49
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Die Frage ist, ob der Empfänger evtl. vom FA unangenehme Fragen zu befürchten hat, sollte das ganze mal bei einer Buchprüfung bei Dir oder einem anderen Werbekunden auffallen. Aber das soll nicht Dein Problem sein.
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