Ein Grundsatz der Buchführung ist "Keine Buchung ohne Beleg".
Auch wenn du deinen Gewinn nach §4 (3) EStG ermittelst, reicht m.E. der bloße Kontoauszug nicht aus.
Zum Vorsteuerabzug benötigst du auf jeden Fall eine Rechnung gem. §14 (4) UStG
Gruß
Matthias


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