+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Quittung bei Banküberweisung?

  1. #1
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    92

    Quittung bei Banküberweisung?

    Hi,

    Brauche ich vom Empfänger eine Quittung, dass er das Geld erhalten hat, wenn ich es ihm per Banküberweisung überweise oder gilt der Kontoauszug als Quittung ?

    tschekowski

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Ein Grundsatz der Buchführung ist "Keine Buchung ohne Beleg".

    Auch wenn du deinen Gewinn nach §4 (3) EStG ermittelst, reicht m.E. der bloße Kontoauszug nicht aus.

    Zum Vorsteuerabzug benötigst du auf jeden Fall eine Rechnung gem. §14 (4) UStG

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  3. #3
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    92
    die Beträge gehen an Privatpersonen, d.h. Umsatz- oder Mehrwertsteuer können die sowieso nicht ausweisen, mir geht es nur darum, ob das Finanzamt die Ausgabe nur mit der Banküberweisung anerkennt oder ob es eine Quittung verlangt...nicht, dass ich es dann nachher als Privatentnahme verbuchen muss, weil ich keine Quittung bringen kann...

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Wie gesagt, ich würde immer eine Quittung verlangen.

    Um was für Ausgaben handelt es sich denn?
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  5. #5
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    92
    es handelt sich um eine Werbeplatzbuchung, die Seite wird aber privat betreiben

  6. #6
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    92
    UPDATE:
    Nach Rücksprache mit einem Steuerberater ist es wohl so, dass man bei Banküberweisungen keine seperate Quittung benötigt, solange man den Kontoauszug hat...

  7. #7
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Die Frage ist, ob der Empfänger evtl. vom FA unangenehme Fragen zu befürchten hat, sollte das ganze mal bei einer Buchprüfung bei Dir oder einem anderen Werbekunden auffallen. Aber das soll nicht Dein Problem sein.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51