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Alt 29.12.2006, 13:18   #1
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Was ist eigentlich Umsatz?


Hört sich an wie eine ganz einfache Frage, aber das Finanzamt kann mir keine Antwort geben.

Hintergrund: Ich bin noch Kleinunternehmer, was mir aus verschiedenen Gründen recht ist. Nur ich stehe zum Jahresende grad knapp unter der Grenze. Nun, für die Versteuerung ist es klar, dass der Zahlungseingang zählt, nicht die Rechnungsausstellung. Aber wie ist es mit der Kleinunternehmerregelung? Was zählt in diesem Zusammenhang als "Umsatz"?

Ich und meine Frau haben uns bei der Suche nach der Antwort das ganze Internet fast zum Stillstand gebracht und das Finanzamt -- das eigentlich verpflichtet ist, Auskunft zu geben -- weiß es angeblich auch nicht.
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Alt 29.12.2006, 17:36   #2
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Die Frage lautet vielmehr, was ist der "Gesamtumsatz"

Aber genau für diese Fragen gibt es hier die FAQ Kleinunternehmer. Im 2. Beitrag fängt die Erklärung für die Gesamtumsatzberechnung an. Falls dann noch Fragen offen sind, trau dich.

Guten Rutsch
Sven
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Alt 30.12.2006, 01:12   #3
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Ja gut, aber das beantwortet meine eigentliche Frage nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.

Steuerbare Umsätze -- ist das die Summe der Zahlungseingänge eines Jahres oder die Summe der geschriebenen Rechnungen?

Zusatzfrage: Nehmen wir an, ich habe €10.000 steuerfrei eingebucht (Lehrtätigkeit) und €7.000 MwSt-pflichtig. Da käme ich auf €8.120 mit Mehrwertsteuer (also insgesamt €18.120). Ist es richtig, dass die MwSt dazugerechnet wird? Weil ich dann aus der Kleinstunternehmerregelung käme.
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Alt 30.12.2006, 08:33   #4
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Zitat:
Zitat von rewboss
Ist es richtig, dass die MwSt dazugerechnet wird?
So ist es.

Steht gleich hier im ersten Satz:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

"zuzüglich der darauf entfallenen Steuer"


Gruß

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Alt 30.12.2006, 10:30   #5
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Ach ja, ganz vergessen:

Zitat:
Zitat von rewboss
Steuerbare Umsätze -- ist das die Summe der Zahlungseingänge eines Jahres oder die Summe der geschriebenen Rechnungen?
Bei einem Ist-Versteuerer ist das die Summe der tatsächlichen Zahlungseingänge, auf die Leistungserbringung bzw. Lieferung oder auf die Rechnungserstellung kommt es nicht an.

Gruß

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Alt 30.12.2006, 12:06   #6
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Zitat:
Zitat von Petz
Bei einem Ist-Versteuerer ist das die Summe der tatsächlichen Zahlungseingänge, auf die Leistungserbringung bzw. Lieferung oder auf die Rechnungserstellung kommt es nicht an.
bei der Sollversteuerung kommt es doch auch auf die vereinnahmten Beträge an, vgl. A 246 Abs. 2 S. 2 UStR, oder lese ich die Sache komplett verkehrt????

Demnach ist für die Berechnung des Gesamtumsatzes immer auf den Zahlungszeitpunkt abzustellen egal ob Soll- oder Istversteuerung.

Als Anhang ein Ausschnitt aus Steuer und Studium 03/2006 zur Gesamtumsatzberechnung

Guten Rutsch
Sven
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Geändert von Sven (15.08.2007 um 21:17 Uhr).
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Alt 30.12.2006, 12:28   #7
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Zitat:
Zitat von Sven
vgl. A 246 Abs. 2 S. 2 UStR, oder lese ich die Sache komplett verkehrt????

Demnach ist für die Berechnung des Gesamtumsatzes immer auf den Zahlungszeitpunkt abzustellen egal ob Soll- oder Istversteuerung.
Schon, aber für die Beurteilung, ob ein Kleinunternehmer vorliegt, ist von einem Ist-Versteuerer auszugehen, wenn ggfs. auch fiktiv.

Das besagt ja der zitierte A 246.

Gruß

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Alt 30.12.2006, 12:38   #8
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Zitat:
Zitat von Petz
wenn ggfs. auch fiktiv.
Schön wäre es, wenn ich mit fiktivem Geld zahlen dürfte...

OK, danke erstmal.

*grummel* Finanzamt *grummel*
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Alt 30.12.2006, 13:25   #9
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Zitat:
Zitat von rewboss
Schön wäre es, wenn ich mit fiktivem Geld zahlen dürfte...
Dafür gibt es eine Ersatzbefriedigung


Zitat:
Zitat von rewboss
*grummel* Finanzamt *grummel*
Das ist der falsche Ansprechpartner.

Der richtige ist hier zu finden.
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