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Alt 30.12.2006, 02:25   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2004
humrattle macht alles soweit korrekt

Gewinnminderung durch Rücklage für Zertifizierung möglich?


Hallo,

ich bin Kleinunternehmer (als Nebengewerbe) und möchte meine EÜR
ein wenig bearbeiten. Ìch will eine Rücklage als Ausgabe verbuchen
welche ich dann im Jahr 2007 als Einnahme verbuche.

Ich möchte damit im Jahr 2007 zwei IT-Zertifizierungsprüfungen bezahlen.
Angenommen die Prüfungen kosten je 250 EUR, kann ich dann 500 EUR verbuchen? Oder gilt da die 40% Regel?

Ist beides für das FA plausibel oder zählt eine IT-Zerttifizierung
nicht als Betriebsausgabe? Man bedenke dass ich "nur " ein Nebengewerbe betreibe. Oder hat die Art des Gewerbes keinen EInfluss darauf?

Gruß und Danke
Hum
humrattle ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.12.2006, 09:35   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
Petz ist auf einem guten Weg
Hallo,

Rücklagen gibt es nur bei Bilanzierenden, das dürfte bei dir aber nicht der Fall sein.

Und Ansparabschreibungen gibt es nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern, das sind die Zertifizierungen wohl nicht.

Gruß

der Petz
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Alt 30.12.2006, 11:54   #3
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Du kannst als Kleinunternehmer in die EÜR nur tatsächlich angefallenen Zahlungseingänge und -ausgänge aufnehmen. Selbst wenn Du heute schon eine Rechnung für die Zertifizierung hättest würde Dir das nichts bringen, es zählt einzig und allein der Zeitpunkt der Zahlung.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2006, 13:25   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
Petz ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Du kannst als Kleinunternehmer in die EÜR nur tatsächlich angefallenen Zahlungseingänge und -ausgänge aufnehmen.
So pauschal nicht richtig.

Eine Ansparabschreibung dürfte er schon bilden, auch ohne tatsächlichen Geldfluss.

Aber eben nicht für diese Zertifizierung.

Gruß

der Petz
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