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Thema: Gewinnminderung durch Rücklage für Zertifizierung möglich?

  1. #1
    TP-Junior humrattle macht alles soweit korrekt
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    Gewinnminderung durch Rücklage für Zertifizierung möglich?

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer (als Nebengewerbe) und möchte meine EÜR
    ein wenig bearbeiten. Ìch will eine Rücklage als Ausgabe verbuchen
    welche ich dann im Jahr 2007 als Einnahme verbuche.

    Ich möchte damit im Jahr 2007 zwei IT-Zertifizierungsprüfungen bezahlen.
    Angenommen die Prüfungen kosten je 250 EUR, kann ich dann 500 EUR verbuchen? Oder gilt da die 40% Regel?

    Ist beides für das FA plausibel oder zählt eine IT-Zerttifizierung
    nicht als Betriebsausgabe? Man bedenke dass ich "nur " ein Nebengewerbe betreibe. Oder hat die Art des Gewerbes keinen EInfluss darauf?

    Gruß und Danke
    Hum

  2. #2
    TP-Member Petz ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    Rücklagen gibt es nur bei Bilanzierenden, das dürfte bei dir aber nicht der Fall sein.

    Und Ansparabschreibungen gibt es nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern, das sind die Zertifizierungen wohl nicht.

    Gruß

    der Petz
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  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Du kannst als Kleinunternehmer in die EÜR nur tatsächlich angefallenen Zahlungseingänge und -ausgänge aufnehmen. Selbst wenn Du heute schon eine Rechnung für die Zertifizierung hättest würde Dir das nichts bringen, es zählt einzig und allein der Zeitpunkt der Zahlung.

  4. #4
    TP-Member Petz ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von ThomasMo
    Du kannst als Kleinunternehmer in die EÜR nur tatsächlich angefallenen Zahlungseingänge und -ausgänge aufnehmen.
    So pauschal nicht richtig.

    Eine Ansparabschreibung dürfte er schon bilden, auch ohne tatsächlichen Geldfluss.

    Aber eben nicht für diese Zertifizierung.

    Gruß

    der Petz
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