Hallo,
Rücklagen gibt es nur bei Bilanzierenden, das dürfte bei dir aber nicht der Fall sein.
Und Ansparabschreibungen gibt es nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern, das sind die Zertifizierungen wohl nicht.
Gruß
der Petz
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer (als Nebengewerbe) und möchte meine EÜR
ein wenig bearbeiten. Ìch will eine Rücklage als Ausgabe verbuchen
welche ich dann im Jahr 2007 als Einnahme verbuche.
Ich möchte damit im Jahr 2007 zwei IT-Zertifizierungsprüfungen bezahlen.
Angenommen die Prüfungen kosten je 250 EUR, kann ich dann 500 EUR verbuchen? Oder gilt da die 40% Regel?
Ist beides für das FA plausibel oder zählt eine IT-Zerttifizierung
nicht als Betriebsausgabe? Man bedenke dass ich "nur " ein Nebengewerbe betreibe. Oder hat die Art des Gewerbes keinen EInfluss darauf?
Gruß und Danke
Hum
Hallo,
Rücklagen gibt es nur bei Bilanzierenden, das dürfte bei dir aber nicht der Fall sein.
Und Ansparabschreibungen gibt es nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern, das sind die Zertifizierungen wohl nicht.
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der Petz
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Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
Du kannst als Kleinunternehmer in die EÜR nur tatsächlich angefallenen Zahlungseingänge und -ausgänge aufnehmen. Selbst wenn Du heute schon eine Rechnung für die Zertifizierung hättest würde Dir das nichts bringen, es zählt einzig und allein der Zeitpunkt der Zahlung.
So pauschal nicht richtig.Zitat von ThomasMo
Eine Ansparabschreibung dürfte er schon bilden, auch ohne tatsächlichen Geldfluss.
Aber eben nicht für diese Zertifizierung.
Gruß
der Petz
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