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Thema: komisches Finanzamt

  1. #1
    TP-Junior Engelchen macht alles soweit korrekt
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    17

    komisches Finanzamt

    hi, ich war im jahr 2005 selbständig bis februar 2006. 2006 bin ich dann in ein anderes bundesland gezogen. ich habe für 2005 die steuererklärung gemacht und auch geld erstattet bekommen.

    ulkigerweise hat mich nun das finanzamt angeschrieben, sie bräuchten für die bearbeitung meiner steuererklärung noch die rechnungen die ich gestellt habe.

    ich habe nun das finanzamt angeschrieben, dass ich ja schon eine erstattung bekommen habe und ich es sehr merkwürdig finde, nach der erstattung nochmals unterlagen einreichen zu müssen.

    ist da was schief gegangen?? mich nervt das näml langsam, dauernd mit dem finanzamt zu tun zu haben, vorallem weil mich immer beide finanzämter (neuer und alter wohnsitz) anschreiben.

    danke für die hilfe

    gruß sternchen

  2. #2
    TP-Member Petz ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Engelchen
    mich nervt das näml langsam, dauernd mit dem finanzamt zu tun zu haben,
    Mich auch, und das (nahezu) täglich .......
    Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, bewerten Sie mich ruhig positiv.
    Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    ist da was schief gegangen??
    der einfachste Weg dies herauszubekommen wird wohl der Griff zum Telefon sein um die Sache zu klären.

    Frohes Neues
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Um hier weitere Feststellungen zu treffen müsste man wissen, wann war das Ende des Gewinnermittlungszeitraums (z. B. Gewerbeabmeldung) und wann wurde umgezogen.

    Evlt. muss hier oder auch nicht eine gesonderte Feststellung erfolgen.

    Weiterhin weiß man nicht, ob der Bescheid evtl. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, dann kann ihn das Finanzamt jederzeit ändern.

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Abgesehen davon hast Du 10 Jahre Aufbewahrungsfrist und das FA kann in dieser Zeit jederzeit eine Prüfung vornehmen.

  6. #6
    TP-Junior Engelchen macht alles soweit korrekt
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    die gewerbeabmeldung war am gleichen tag wie mein umzug. also am 27.02.2006 - das lustige is - ich hab keinen bescheid bekommen, nur die rückerstattung. das finanzamt des neuen wohnsitzes hat mir mitgeteilt, dass ich mit dem alten finanzamt nix mehr zu tun habe, sondern alles über das neue läuft, ich jetzt aber immernoch post vom alten bekomme.

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