Es ist das Datum der Lieferung bzw. der Leistungserbringung maßgeblich.
Lieferung oder Leistung vor dem 01.01.2007 = 16% USt
Lieferung oder Leistung nach dem 31.12.2006 = 19% USt
Frohes Neues
Matthias
Hallo,
eine simple kurze Frage:
Wenn ich z.B. heute eine freiberufliche Rechnung (Rechnungsdatum 02.01.2007) über eine erbrachte Leistung vom Dezember 2006 ausstelle, muss dann auf der Rechnung der neue MwSt-Satz drauf, oder noch der alte?
Oder anders gefragt, bezieht sich der MwSt-Satz auf der Rechnung auf das Rechnungserstellungsdatum, oder auf das Datum/Zeitraum der erbrachten Leistung?
Herzlichen Dank!
Es ist das Datum der Lieferung bzw. der Leistungserbringung maßgeblich.
Lieferung oder Leistung vor dem 01.01.2007 = 16% USt
Lieferung oder Leistung nach dem 31.12.2006 = 19% USt
Frohes Neues
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)