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Alt 02.01.2007, 13:24   #1
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ninchen1083 macht alles soweit korrekt

Diverses zum E/Ü-Rechner


Hallo zusammen,

erstmal wollte ich wissen, ob man die Umsatzsteuer beim E/Ü Rechner auch abschließt ? Oder buche ich das als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe ?

Dann hab ich noch was anderes... und zwar so eine Art Finanzierung eines Gerätes für den Betrieb. Das Teil wird monatlich (insg. 2Jahre) abbezahlt.
Bisher habe ich die Vorsteuer monatlich gezogen und die Rate als Aufwand gebucht ! Ich bin aber nun etwas am zweifeln ob ich es nicht ins AV buchen sollte ?? Bitte um Rat (also das Teil kostet so ca. 1.600€ und kann auch mehr als ein Jahr genutzt werden).

Danke schonmal in Voraus.
Gruß Nina
ninchen1083 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 02.01.2007, 13:56   #2
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Zitat:
Zitat von ninchen1083
Dann hab ich noch was anderes... und zwar so eine Art Finanzierung eines Gerätes für den Betrieb. Das Teil wird monatlich (insg. 2Jahre) abbezahlt. Bisher habe ich die Vorsteuer monatlich gezogen und die Rate als Aufwand gebucht ! Ich bin aber nun etwas am zweifeln ob ich es nicht ins AV buchen sollte ?? Bitte um Rat (also das Teil kostet so ca. 1.600€ und kann auch mehr als ein Jahr genutzt werden).
Handelt es sich um Leasing oder um Ratenzahlung? Gehört das Wirtschaftsgut nach Abzahlung Dir?

Wenn es sich um einen Leasingvertrag handelt (ohne auf die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Leasingverträgen einzugehen), sind die Zahlungen Aufwand und die VoSt fällt im Monat der Zahlung, bzw. der Leistung an.

Handel es sich um einen Kauf auf Raten, dann muss das Wirtschaftsgut aktviert werden, wenn es dein Eigentum wird/ist...

Frohes Neues
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 02.01.2007, 14:56   #3
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ninchen1083 macht alles soweit korrekt
Hallo Matthias,

danke, dir auch ein frohes neues Jahr.

Ja es geht hier um Ratenzahlung. So´n mist. Jetzt muss ich das für das ganze Jahr korrigieren. Aber wie mach ich das mit der Vorsteuer ? Hast du ne Idee ?

Ich korrigier dann einfach den Aufwand im Haben und die Vorsteuer dann auch ? Und was mach ich mit der Differenz die in 2007 noch bezahlt wird ? Ich kann ja keine Verbindlichkeit buchen.

Weißt du auch was zu meiner 1. Frage ?

Danke und gruß
Nina
ninchen1083 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2007, 15:29   #4
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Die Ratenzahlung ist ja wie ein Darlehen.

M.E. hättest du bei Anschaffung des Wirtschaftsgutes den netto-Betrag auf ein Anlagekonto buchen müssen (Bsp.: Maschine an Darlehen).

Die Vorsteuer ist direkt abzugfähig.

Die von Dir zu zahlenden Raten buchst du dann gegen das Darlehenskonto.

Das Wirtschaftsgut wird dann über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (Bsp.: AfA an Maschine). Diese Buchung löst erst den Aufwand aus.

Wie hast du denn bisher gebucht? Aufwand an Bank?

Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:

1. Erfassung der Rechnung, sprich Anlagekonto an Darlehen.
2. Buchung der Vorsteuer, also Vorsteuer an Darlehen.
3. Jetzt würde ich die bereits gebuchten Zahlungen umbuchen, also Darlehen an Aufwandskonto.
4. Gleichzeitig würde ich die bereits gezogene Vorsteuer korrigieren, also Darlehenskonto an Vorsteuer.
5. Bei erstellung der EÜR buche ich dann die Abschreibung, also AfA an Anlagekonto.

Danach sollten deine Konten wieder o.k. sein.

Die USt ist in der Gewinnermittlung gem. §4 Abs. 3 EStG als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe zu behandeln. Ein Muster findest du hier... KLICK
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Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 17:12 Uhr).
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2007, 17:18   #5
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ninchen1083 macht alles soweit korrekt
Ja , ich hatte bisher Aufwand an Bank gebucht.

Vielen Dank für deine Hilfe zur Korrekturbuchung, werde mir das ausdrucken und so machen.

Wegen der UST und VOST bin ich noch a bissl irritiert.

Also ich buche sonst immer:

Bank an Erlöse und UST.

oder

Aufwand und VOST an Bank.

Wie soll ich denn dann die monatlichen UST - Zahlungen ans FA buchen ?
Ich hab bisher das Vost Konto ans Ust Konto abgeschlossen (saldiert) und dann Ust an Bank. Ist das falsch ?
ninchen1083 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2007, 17:33   #6
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Zitat:
Zitat von ninchen1083
Wie soll ich denn dann die monatlichen UST - Zahlungen ans FA buchen ?
Ich hab bisher das Vost Konto ans Ust Konto abgeschlossen (saldiert) und dann Ust an Bank. Ist das falsch ?
Also im SKR 03 gibt es das Konto 1780 "Umsatzsteuervorauszahlungen". Da werden die Zahlungen dann hin gebucht.

Die Steuerkonten sollten nicht verändert werden, da dies eine Umsatzverprobung erschwert...

Im Jahresabschluss, bzw. bei Erstellung der EÜR wird erst umgebucht (zumindestens handhaben wir das so).
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2007, 17:45   #7
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ninchen1083 macht alles soweit korrekt
Oh jeeeee :-( Na dann hab ich ja einiges zu korrigieren. Ich buche glaub auch mit SKR 03 - muss ich mal schauen.

Danke dir ;-) Wenn mir noch was einfällt dann schreib ich nochmal - aber im Moment wars das mal....

Gruß nina
ninchen1083 ist offline   Mit Zitat antworten
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