Die Ratenzahlung ist ja wie ein Darlehen.
M.E. hättest du bei Anschaffung des Wirtschaftsgutes den netto-Betrag auf ein Anlagekonto buchen müssen (Bsp.: Maschine an Darlehen).
Die Vorsteuer ist direkt abzugfähig.
Die von Dir zu zahlenden Raten buchst du dann gegen das Darlehenskonto.
Das Wirtschaftsgut wird dann über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (Bsp.: AfA an Maschine). Diese Buchung löst erst den Aufwand aus.
Wie hast du denn bisher gebucht? Aufwand an Bank?
Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:
1. Erfassung der Rechnung, sprich Anlagekonto an Darlehen.
2. Buchung der Vorsteuer, also Vorsteuer an Darlehen.
3. Jetzt würde ich die bereits gebuchten Zahlungen umbuchen, also Darlehen an Aufwandskonto.
4. Gleichzeitig würde ich die bereits gezogene Vorsteuer korrigieren, also Darlehenskonto an Vorsteuer.
5. Bei erstellung der EÜR buche ich dann die Abschreibung, also AfA an Anlagekonto.
Danach sollten deine Konten wieder o.k. sein.
Die USt ist in der Gewinnermittlung gem. §4 Abs. 3 EStG als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe zu behandeln. Ein Muster findest du hier...
KLICK