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Alt 02.01.2007, 16:07   #1
TP-Junior
 
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bellina macht alles soweit korrekt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung


Hallo Ihr Lieben,

sitze nun auch vor diesem schönen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und weiß nicht weiter. Habe schon das Forum und das Internet durchsucht, aber irgendwie fehlen mir immer noch Infos.

Ich habe Anfang November mein Gewerbe angemeldet und nun aber im Dezember auch ALG II beantragt, da die Einnahmen am Anfang ja nicht so berauschend sind.

Muss ich nun das ALG II unter "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen / Sonstige Einkünfte" eintragen? Und wie ist es mit Kindergeld und dem Unterhalt für meinen Sohn?

Und was meinen die mit den Einkünften "im Jahr der Betriebseröffnung"? Ich habe mein Gewerbe Anfang Nov. angemeldet. Ist nun das restliche Jahr Nov.-Dez. gemeint oder ein komplettes Jahr?

Und weiter unten wollen die nochmals den "geschätzten Gesamtumsatz". Ist das nicht der gleiche Betrag wie "Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb"?

Und noch meine letzte Frage: Was ist denn unter "Angaben zur Gewinnermittlung" gemeint mit "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor"? Bei einer Neugründung liegt da doch nichts vor, oder!?

Schon mal vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße
Bellina
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Alt 02.01.2007, 16:30   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Muss ich nun das ALG II unter "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen / Sonstige Einkünfte" eintragen? Und wie ist es mit Kindergeld und dem Unterhalt für meinen Sohn?
beides wird nicht angegeben.

Zitat:
Und was meinen die mit den Einkünften "im Jahr der Betriebseröffnung"? Ich habe mein Gewerbe Anfang Nov. angemeldet. Ist nun das restliche Jahr Nov.-Dez. gemeint oder ein komplettes Jahr?
dann sind die Monate Nov. - Dez. gemeint.

Zitat:
Und weiter unten wollen die nochmals den "geschätzten Gesamtumsatz". Ist das nicht der gleiche Betrag wie "Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb"?
der Gesamtumsatz ist einzutragen für die Kleinunternehmereigenschaft. Der Gesamtumsatz sind grob gesagt deine Einnahmen, während die Einkünfte den Gewinn darstellen (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben)

Zitat:
Und noch meine letzte Frage: Was ist denn unter "Angaben zur Gewinnermittlung" gemeint mit "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor"? Bei einer Neugründung liegt da doch nichts vor, oder!?
nein, du wirst kein abweichendes Wirtschaftsjahr haben".

Gruß
Sven
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Alt 02.01.2007, 17:13   #3
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bellina macht alles soweit korrekt
Viiiiiiiiiiiiielen Dank für Deine Hilfe!!!
Ich glaub ich hätte alles falsch ausgefüllt .......

Viele Grüße
Bellina
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Alt 03.01.2007, 10:32   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
bellina macht alles soweit korrekt
Hallo,

jetzt hab ich doch nochmal zum zweiten Punkt ne Frage.
Ich muss ja unter "voraussichtliche Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung" bei "Gewerbebetrieb" nur die Einkünfte für Nov.-Dez. angeben. Aber muss ich dann bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" dann auch nur Nov.-Dez. angeben oder hier das ganze vergangene Jahr, also Jan.-Dez. 06?

Sorry für die blöde Frage, aber ich weiß es wirklich nicht

Viele Grüße
Bellina
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Alt 03.01.2007, 11:17   #5
TP-Moderator
 
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Zitat:
Aber muss ich dann bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" dann auch nur Nov.-Dez. angeben oder hier das ganze vergangene Jahr, also Jan.-Dez. 06?
bei den Arbeitnehmereinkünften natürlich das ganze Jahr.

Gruß
Sven
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Alt 20.10.2007, 22:07   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2007
rockaneLLa* macht alles soweit korrekt

Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz?


Hallo zusammen,

möchte auch nebenberuflich ein bisschen als Freelancer tätig sein und habe auch schon den legendären Fragebogen vom Finanzamt bekommen (der auch gleich Montag losgeschickt werden muss - ja, ich schäme mich - wirklich!). Und da ich das wirklich zum allerersten Mal mache, bin ich doch recht ahnungs- und hilflos bei einigen Punkten ...

Bin also eben durch Google auf dieses Thema gestoßen, indem mir schon direkt in einem Punkt geholfen wurde (diese Sache mit dem abweichenden Wirtschaftsjahr) - also schon mal danke dafür!

Ich würde gerne von euch wissen, welche Gewinnermittlungsart ihr mir 'empfehlen' könnt?! Im Fragebogen stehen bei diesem Punkt ja 4 Sachen zur Auswahl. Einnahmenüberschussrechnung, Vermögensvergleich - also die Bilanz, und die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen, die ja eh nur für Land- & Forstwirtschaft gültig ist (und sich von daher sowieso gleich ausschließt). Und dann noch die Eröffnungsbilanz.

Frage 1: Was ist 'besser', sprich 'leichter' selbst zu erstellen - eine Einnahmenüberschussrechnung (wo bekomme ich das Formular dafür - beim FA?) oder eine Bilanz?

Frage 2: Bei der Eröffnungsbilanz sind daneben noch zusätzlich zwei Kästchen. - liegt bei und - wird nachgereicht. D. h., dass ich eine Eröffnungsbilanz mitschicken MUSS - richtig? Ich werde mit absoluter Sicherheit später mal meine alten Rechnungswesen-Unterlagen von der Schulzeit rauskramen und nochmal genau nachsehen, aber lieber auch gleich hier noch die Frage: Wie erstelle ich sowas am besten, bzw. was muss da alles rein?

Oh man, ist mir schon recht peinlich ... Hoffe ihr könnt bzw. wollt mir trotzdem ein bisschen helfen - auch wenn ich mich grad echt blöd anstell' ...

Viele liebe Grüße + ein schönes Wochenende*
rockaneLLa* ist offline   Mit Zitat antworten
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