beides wird nicht angegeben.Muss ich nun das ALG II unter "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen / Sonstige Einkünfte" eintragen? Und wie ist es mit Kindergeld und dem Unterhalt für meinen Sohn?
dann sind die Monate Nov. - Dez. gemeint.Und was meinen die mit den Einkünften "im Jahr der Betriebseröffnung"? Ich habe mein Gewerbe Anfang Nov. angemeldet. Ist nun das restliche Jahr Nov.-Dez. gemeint oder ein komplettes Jahr?
der Gesamtumsatz ist einzutragen für die Kleinunternehmereigenschaft. Der Gesamtumsatz sind grob gesagt deine Einnahmen, während die Einkünfte den Gewinn darstellen (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben)Und weiter unten wollen die nochmals den "geschätzten Gesamtumsatz". Ist das nicht der gleiche Betrag wie "Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb"?
nein, du wirst kein abweichendes Wirtschaftsjahr haben".Und noch meine letzte Frage: Was ist denn unter "Angaben zur Gewinnermittlung" gemeint mit "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor"? Bei einer Neugründung liegt da doch nichts vor, oder!?
Gruß
Sven


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