zu Paypal:
da gibt es monatliche Kontoauszüge online, die du dir ausdrucken kannst (bisschen blöd zu finden)
damit ist mein Steuerbüro dann immer glücklich
Hallöle,
wie ist das nun mit PayPal und dem verbuchen in der normalen EÜR....
Ich biete meinen Kunden die Zahlung auch über PayPal an. Das Geld verbleibt dann ja erstmal bei PayPal, außer ich fordere die Auszahlung explizit an.
Andererseits hab ich auch die ein oder andere Ausgabe über PayPal zu bezahlen. U.U. wird dann nur der Differenzbetrag zum Guthaben vom Konto abgebucht.
Ist es besser sich die Einnahmen immer direkt auszahlen zu lassen, damit das PayPal-Konto immer 0 hat, oder ist es völlig egal, das ich z.B. für eine ausgestellte Rechnung gar keine Einnahme buche und dafür für eine Ausgabe einen ganz anderen (geringeren) Betrag, der dann auch von meinem Bankkonto abgebucht wurde? Oder ist das einfach zu viel durcheinander?
Was ist besser, richtiger?
Ich schieb noch 1 andere Frage nach:
Habe 'ne Gutschrift (Papier ist geduldig) über nicht gelieferte, aber bezahlte Ware, die ich mit der nächsten Bestellung verrechnen soll, bekommen. Finde ja grundsätzlich diese Praxis ziemlich doof. Was mach ich jetzt damit? Solange aufheben und dann mit zur nächsten Bestellung heften, damit sich der geringere zu bezahlende Betrag erklärt?
zu Paypal:
da gibt es monatliche Kontoauszüge online, die du dir ausdrucken kannst (bisschen blöd zu finden)
damit ist mein Steuerbüro dann immer glücklich
Ja nun, ich behalt da schon den Überblick, soll nicht das Problem sein.
Aber wenn ich das Geld für bezahlte Rechnungen bei PayPal belasse, hab ich es ja nicht wirklich.
Oder bucht dein Steuerbüro dann nur stur nach diesen Kontoauszügen? Also nur die Abbuchungen und Überweisungen von/auf dein Konto?
Und dazu dann einfach die entsprechenden Rechnungen heften, damit es nachvollziehbar ist?
Ich behandle PayPal einfach genauso wie mein Bankkonto.
Für Buchungen zwischen PayPal und Bankkonto habe ich in der StarCalc Tabelle eine Extra Seite für "ergebnisneutrale Buchungen" angelegt.
Das einzige was ich etwas blöd finde ist der shcon erwähnte Online-Kontoauszug respektive die monatliche Gebührenübersicht.
entscheidend ist die Verfügungsmacht über das Geld und wenn du bereits auf das Paypalkonto zugreifen kannst ist die Verfügungsmacht übergegangen. Es fand dann auch ein Zufluss statt.Aber wenn ich das Geld für bezahlte Rechnungen bei PayPal belasse, hab ich es ja nicht wirklich.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ok, vielen Dank, dieses Wissen reicht mir.Zitat von Sven
Danke natürlich auch an Thomas(beide)... eben wie mein Bankkonto
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Geändert von dorintia (03.01.2007 um 15:04 Uhr)
Wie verhält sich das bei Wechselkursgebühren? Ich rechne mit dem Kurs von paypal um in € und buche es in meinem Toll Easy Cash als was???
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