Da es eine Gewinnerzeilung beabsichtigt wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Wengen der Umsatzsteuer kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (siehe FAQ).
Gewerbesteuer fällt nicht an.
Einkommensteuer fällt an, wenn Du noch weitere Tätigkeiten hast (Angestellter).
Wie hoch die Einkommensteuer ist hängt vom sonstigen Einkommen, Steuerklasse usw. ab.


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