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04.01.2007, 04:16
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2007
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Einkaufs-Rechnungen aufheben?
Hallo erstmal an Alle! Klasse Forum, sehr informativ!
Meine Frage: Habe vor demnächst einen Gewerbeschein zu beantragen, und neben meinem Regulären Beruf ein " Kleinunternehmen" zu gründen.
Muss ich für meine Steuererkärung, die Rechnungen aus dem Kauf meiner Artikel ( die wiederrum zum Verkauf gedacht sind) aufheben??
Die Frage ist sicher schon 1000mal gestellt worden.....hab aber leider in der letzten Stunde keine Antwort darauf gefunden.
Vielen Dank im Voraus!!
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04.01.2007, 04:33
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2007
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Dankeschön
thx
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04.01.2007, 04:45
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2007
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Versteh ich leider immernoch nicht so ganz.....
Im Link steht folgendes:
Ein Kleinunternehmer hat jedes Jahr bis zum 31.05. des Jahres folgende Steuererklärungen des Vorjahres beim Betriebsfinanzamt einzureichen:
- Umsatzsteuererklärung (hier müssen lediglich Angaben zum Gesamtumsatz gemacht werden, damit das Finanzamt prüfen kann ob Ihr die Kleinunternehmerregelung auch im Folgejahr in Anspruch nehmen dürft.
- Jeder Unternehmer der Gewerbliche Einkünfte erziehlt (alle die einen Gewerbeschein haben) müssen eine Gewerbesteuererklärung erstellen. Aufgrund des hohen Freibetrages bei der Gewerbesteuer wird aber kein Kleinunternehmer jemals Gewerbesteuer zahlen müssen. Aus diesem Grund ist eine Abgabe auch zu vernachlässigen. Das Finanzamt wird keine Gewerbesteuererklärung anfordern
Demnach würde es doch auch ausreichen, wenn ich ein Kassenbuch über meine Einäufe führe, oder fordern sie zusätzlich die Rechnungen/Kassenbons an???
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04.01.2007, 05:03
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#5
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Es geht darum es auch belegen zu können, wenn mal eine Prüfung kommt.
Du kannst Dich drehen und wenden, wie Du willst, Du musst die Belege für 10 Jahre aufbewahren. Wo ist das Problem ...
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04.01.2007, 13:37
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von pbcommander22
Demnach würde es doch auch ausreichen, wenn ich ein Kassenbuch über meine Einäufe führe, oder fordern sie zusätzlich die Rechnungen/Kassenbons an???
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Du musst schon eine ordentliche EÜR machen, wenn auch formlos (Auflistung der Einnahmen und Ausgaben) und alle Belege, Rechnungen usw. 10 Jahre lang aufheben.
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