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Alt 04.01.2007, 16:16   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
alfred_maier macht alles soweit korrekt

Keine Zinsabschlag / wegen Wohnungsbauprämie


Hallo zusammen,

ich mache zur Zeit meine Steuererklärung und bin im Internet dabei auf folgenden Information gestossen:

"Die Gewährung von Wohnungsbauprämie befreit den Bausparer vom Zinsabschlag auf Guthabenzinsen."

Ich verstehe dies so: Wenn ich Wohnungsbauprämie bekomme, muss ich auf Zinsen die ich für meinen Bauspartrag bekomme keinen Zinsabschlag zahlen. Ich muss also auch keinen Freistellungsauftrag erteilen und kann den Freistellungsbetrag von 801 Euro auf andere Geldinstitue verteilen ? Verstehe ich dies richtig ?

Kommt mir persönlich irgendwie komisch vor.

Wer weiss genaueres

Alfred
alfred_maier ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.01.2007, 16:27   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Verstehe ich dies richtig ?
so sagt es § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchstabe b S. 4 Doppelbuchstabe c EStG

Gruß
Sven
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2007, 19:06   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
alfred_maier macht alles soweit korrekt
Hallo Sven

danke für den Link. Ist ja ein wenig kompliziert geschrieben, wenn ich das da richtig verstehe stimmt meine gefundenen Information.

Alfred
alfred_maier ist offline   Mit Zitat antworten
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