so sagt es § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchstabe b S. 4 Doppelbuchstabe c EStGVerstehe ich dies richtig ?
Gruß
Sven
Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit meine Steuererklärung und bin im Internet dabei auf folgenden Information gestossen:
"Die Gewährung von Wohnungsbauprämie befreit den Bausparer vom Zinsabschlag auf Guthabenzinsen."
Ich verstehe dies so: Wenn ich Wohnungsbauprämie bekomme, muss ich auf Zinsen die ich für meinen Bauspartrag bekomme keinen Zinsabschlag zahlen. Ich muss also auch keinen Freistellungsauftrag erteilen und kann den Freistellungsbetrag von 801 Euro auf andere Geldinstitue verteilen ? Verstehe ich dies richtig ?
Kommt mir persönlich irgendwie komisch vor.
Wer weiss genaueres
Alfred
so sagt es § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchstabe b S. 4 Doppelbuchstabe c EStGVerstehe ich dies richtig ?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo Sven
danke für den Link. Ist ja ein wenig kompliziert geschrieben, wenn ich das da richtig verstehe stimmt meine gefundenen Information.
Alfred
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