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ich habe meine firma im nov. letzten jahres angemeldet. nun möchte (muß) ich die steuererklärungen machen. bei der umsatzsteuererklärung werde ich eine EÜR und GSR Anlage ausfüllen. soweit so gut !
wo ich unsicher bin, ist die einkommenssteuererklärung. hauptberuflich bin ich angestellte und die firma läuft nebenberuflich. nun habe ich 2 steuernummer. muß ich dann 2 einkommenssteuererklärungen fertigen ? wenn doch nur eine welche steuernummer gebe ich dann an ?
Versteh ich nicht... Man hat immer nur eine Steuernummer.
Frag mal beim FA, welches denn die richtige ist.
Abgeben muss man eine Einkommensteuererklärung,
dazu die entsprechenden Anlagen für die verschiedenen Einkunftsarten:
N für die nichtselbständige Beschäftigung (Arbeitnehmer)
GSe für die gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit
(Hierzu gehört die EÜR)
V für Einnahmen aus Vermietung
L für Einnahmen aus Landwirtschaft
usw.
Für Dein Geschäft gibst Du noch zusätzlich eine
Umsatzsteuererklärung ab.
Gruss
23012
Vermutlich war es vorher eine Arbeitnehmer-Steuernummmer, jetzt, bei der Selbständigkeit, wurde eine neue vergeben.
Daher die neue Steuernummer verwenden.
Gruß
der Petz
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