Hallo Mela,
(a) könnte durchaus als "freiberufliche" Tätigkeit durchgehen. Steht zwar so nicht direkt in den Katalogberufen, klingt - so wie von Dir beschrieben - imho aber ausreichend "ähnlich". Am besten fragst Du da mal einen Steuerberater oder direkt Dein FA, denn es ist oft ein wenig kritisch mit den "Freien".
(b) Die Aufnahme einer freiberufliche Tätigkeit (=selbstständige Tätigkeit) ist dem Finanzamt zu melden/anzuzeigen. Du bekommst dann den allseits bekannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Den kannste Dir aber auch aus dem Web als PDF saugen und einfach ausgefüllt Deinem FA zusenden.
(c) Was meinst Du mit "Steuerabzügen"? Du versteuerst am Jahresende halt einfach Dein Gesamteinkommen in der Einkommensteuererklärung. Zu Fragen hinsichtlich Umsatzsteuer schau Dir hier am besten mal die FAQ an.
lg
wys


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Hast Du doch alles schon in einem anderen Thread gefragt