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Thema: Nebenberuflich selbständig als Sozialpädagogin

  1. #1
    TP-Newbie Mela25 macht alles soweit korrekt
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    2

    Nebenberuflich selbständig als Sozialpädagogin

    Hallo,

    ich benötige einige ratschläge zur weiteren Vorgehensweise!

    Ich arbeite mit 75% angestellt als Sozialpädagogin. Nebenberuflich möchte ich jetzt mit ca. 2-6 Stunden pro Woche in der Jugendhilfe arbeiten, sprich mit Kids und Jugendlichen in der Einzelfallhilfe arbeiten und auch Pferde in die Arbeit mit einbeziehen. Verdienst etwa 250-450 €.

    Meine Fragen:
    - kann ich die Tätigkeit freiberuflich ausüben oder muss ich ein gewerbe anmelden?
    - Muss ich die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melden oder reicht es, wenn ich die Einkünfte/Ausgaben auf meiner Lohnsteuererklärung angebe?
    - Mit welchen Steuerabzügen muss ich rechnen?

    Bin dankbar für jede kompetente Rückmeldung!!!

  2. #2
    wys
    wys ist offline
    TP-Insider wys bringt sich richtig ein wys bringt sich richtig ein
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    774
    Hallo Mela,

    (a) könnte durchaus als "freiberufliche" Tätigkeit durchgehen. Steht zwar so nicht direkt in den Katalogberufen, klingt - so wie von Dir beschrieben - imho aber ausreichend "ähnlich". Am besten fragst Du da mal einen Steuerberater oder direkt Dein FA, denn es ist oft ein wenig kritisch mit den "Freien".

    (b) Die Aufnahme einer freiberufliche Tätigkeit (=selbstständige Tätigkeit) ist dem Finanzamt zu melden/anzuzeigen. Du bekommst dann den allseits bekannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Den kannste Dir aber auch aus dem Web als PDF saugen und einfach ausgefüllt Deinem FA zusenden.

    (c) Was meinst Du mit "Steuerabzügen"? Du versteuerst am Jahresende halt einfach Dein Gesamteinkommen in der Einkommensteuererklärung. Zu Fragen hinsichtlich Umsatzsteuer schau Dir hier am besten mal die FAQ an.

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  3. #3
    TP-Junior Christiano macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    ich war nicht so pfiffig wie Mela. Bin im letzten Jahr einfach mal ein wenig angefangen mit Gastvorträgen und etwas Unterricht. Der Einstieg war klasse, so dass ich es weiter kultiviere.

    Habe ich mich strafbar gemacht, dass ich es erst jetzt im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung angebe ?

    Kann ich mich als Kleinunternehmer (Freiberufler) nachmelden ?

    Wird dann mein "Gründerjahr" und somit die Schallmauer 17.500 Euro für Umsatzsteuerpflichtigkeit im Jahr 2006 betrachtet ? (Kurzer Hinweis: die Nebenberuflichkeit besteht nicht nur aus umsatzsteuerbefreiter Bildungstätigkeit !)

    Gruß
    Christiano

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Hast Du doch alles schon in einem anderen Thread gefragt

  5. #5
    TP-Junior Christiano macht alles soweit korrekt
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    7
    Zitat Zitat von ThomasMo
    Hast Du doch alles schon in einem anderen Thread gefragt

    ... nein !
    Ich habe anders gefragt - und vor allem etwas anderes gefragt !

    Aber dazu sage ich jetzt mal besser nichts !

    Bin gerade am überlegen, ob ich noch so ein postpubertäres smilie setzen soll ...

    Ach komm, so jung kommen wir nicht mehr zusammen:



    Christiano

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