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07.01.2007, 02:21
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Kiel
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Reklamation bei Alternate
Moin moin (oder eher Nabend?)
ersteinmal bin ich mir nicht sicher ob ich hier richtig bin. Wenn nicht bitte verschieben.
Am Montag schicke ich meine defekte Grafikkarte an Alternate.
Ich habe laut AGB 24 Monate Gewährleistung. Die Karte besitze ich seit etwa 10 Monaten.
Nun habe ich eben gelesen, dass es zu 3 Monate langen Wartezeiten kommen kann und wollte nun wissen, ob ich ein wenig Druck machen kann oder mit eventueller Zuzahlung auf ein neueres Modell upgraden kann.
Bis jetzt habe ich ein wenig aufschlussreichen Auszug der AGB gefunden:
Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Gibt es da irgendwelche anderen Möglichkeiten?
Und was bitte ist eine angemessene Frist? (OH wie ich diese relativen Beschreibungen liebe!!)
Viele Grüße
Nicolas
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07.01.2007, 02:32
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
Ort: KIEL
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Ich meine, dann ist der Hersteller dafür verantwortlich.
Außerdem: du musst nach 6 Monaten nachweisen, dass der Defekt schon beim kauf was. Sonst bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Vieleicht hat Alternate einen Wartungs und Reperaturvertrag, und die schicken dir dann eine neue. Aber das ist meistens nicht der Fall.
__________________
Feierabend ist die Zeit, wo du melancholisch wirst.
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07.01.2007, 16:40
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wo hast Du gelesen, dass es 3 Monate dauern kann?
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07.01.2007, 18:34
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2005
Ort: Bad Saulgau
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Zitat:
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Außerdem: du musst nach 6 Monaten nachweisen, dass der Defekt schon beim kauf was. Sonst bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
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Jep, das wäre dann aber Gewährleistung. 6 Monate Beweispflicht des Verkäufers, nächsten 6 beim Käufer.
Zitat:
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Ich habe laut AGB 24 Monate Gewährleistung
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Ich kann's nur wiederholen: Warum ist es denn kein Garantiefall? Wir haben doch 2 Jahre Garantie auf alle Neuwaren hier in Deutschland?
Zitat:
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dass es zu 3 Monate langen Wartezeiten kommen
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Hatte ebenfalls mal eine defekte Grafikkarte bei Alternate gekauft. Hat etwa 7-10 Tage gedauert, wenn ich mich recht erinnere. Jedoch konnten sie bei mir keinen Fehler der Karte feststellen und es lag an meiner falschen BIOS-Einstellung.
Zitat:
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Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
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Jep, das steht einfach so im BGB, das hat nichts direkt mit Alternate zu tun. Kannst du auch selbst nachlesen
Gruß Stefan 
__________________
hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
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07.01.2007, 18:37
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Stefan
Ich kann's nur wiederholen: Warum ist es denn kein Garantiefall? Wir haben doch 2 Jahre Garantie auf alle Neuwaren hier in Deutschland? 
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No, no, no, wir haben 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung!
Garantie war und ist noch immer 'ne freiwillige Sache.
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07.01.2007, 18:38
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2005
Ort: Bad Saulgau
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Ah okay, danke für die Korrektur. Wieder was gelernt 
__________________
hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
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08.01.2007, 20:08
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Kiel
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Zitat:
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Zitat von ThomasMo
Wo hast Du gelesen, dass es 3 Monate dauern kann?
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Habe ich in diversen Beiträgen verschiedener Foren gelesen.
Zitat:
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Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
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Ich würde gerne nochmal genauer auf dieses Zitat eingehen:
Wer sagt mir denn wie lange eine angemessene Frist ist??
Gruß
Nicolas
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09.01.2007, 13:06
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wer sagt mir denn wie lange eine angemessene Frist ist??
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im Zweifel der Richter. Das sind halt Einzelfallentscheidungen.
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