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Thema: Reklamation bei Alternate

  1. #1
    TP-Supporter nicolas11 bringt sich richtig ein Avatar von nicolas11
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    Reklamation bei Alternate

    Moin moin (oder eher Nabend?)

    ersteinmal bin ich mir nicht sicher ob ich hier richtig bin. Wenn nicht bitte verschieben.

    Am Montag schicke ich meine defekte Grafikkarte an Alternate.

    Ich habe laut AGB 24 Monate Gewährleistung. Die Karte besitze ich seit etwa 10 Monaten.

    Nun habe ich eben gelesen, dass es zu 3 Monate langen Wartezeiten kommen kann und wollte nun wissen, ob ich ein wenig Druck machen kann oder mit eventueller Zuzahlung auf ein neueres Modell upgraden kann.

    Bis jetzt habe ich ein wenig aufschlussreichen Auszug der AGB gefunden:

    Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

    Gibt es da irgendwelche anderen Möglichkeiten?

    Und was bitte ist eine angemessene Frist? (OH wie ich diese relativen Beschreibungen liebe!!)

    Viele Grüße

    Nicolas

  2. #2
    TP-Member keona ist auf einem guten Weg Avatar von keona
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    Ich meine, dann ist der Hersteller dafür verantwortlich.

    Außerdem: du musst nach 6 Monaten nachweisen, dass der Defekt schon beim kauf was. Sonst bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
    Vieleicht hat Alternate einen Wartungs und Reperaturvertrag, und die schicken dir dann eine neue. Aber das ist meistens nicht der Fall.
    Feierabend ist die Zeit, wo du melancholisch wirst.

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Wo hast Du gelesen, dass es 3 Monate dauern kann?

  4. #4
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Außerdem: du musst nach 6 Monaten nachweisen, dass der Defekt schon beim kauf was. Sonst bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
    Jep, das wäre dann aber Gewährleistung. 6 Monate Beweispflicht des Verkäufers, nächsten 6 beim Käufer.

    Ich habe laut AGB 24 Monate Gewährleistung
    Ich kann's nur wiederholen: Warum ist es denn kein Garantiefall? Wir haben doch 2 Jahre Garantie auf alle Neuwaren hier in Deutschland?

    dass es zu 3 Monate langen Wartezeiten kommen
    Hatte ebenfalls mal eine defekte Grafikkarte bei Alternate gekauft. Hat etwa 7-10 Tage gedauert, wenn ich mich recht erinnere. Jedoch konnten sie bei mir keinen Fehler der Karte feststellen und es lag an meiner falschen BIOS-Einstellung.

    Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
    Jep, das steht einfach so im BGB, das hat nichts direkt mit Alternate zu tun. Kannst du auch selbst nachlesen

    Gruß Stefan

  5. #5
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    Zitat Zitat von Stefan
    Ich kann's nur wiederholen: Warum ist es denn kein Garantiefall? Wir haben doch 2 Jahre Garantie auf alle Neuwaren hier in Deutschland?
    No, no, no, wir haben 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung!

    Garantie war und ist noch immer 'ne freiwillige Sache.

  6. #6
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Ah okay, danke für die Korrektur. Wieder was gelernt

  7. #7
    TP-Supporter nicolas11 bringt sich richtig ein Avatar von nicolas11
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    Zitat Zitat von ThomasMo
    Wo hast Du gelesen, dass es 3 Monate dauern kann?
    Habe ich in diversen Beiträgen verschiedener Foren gelesen.


    Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
    Ich würde gerne nochmal genauer auf dieses Zitat eingehen:

    Wer sagt mir denn wie lange eine angemessene Frist ist??

    Gruß

    Nicolas

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wer sagt mir denn wie lange eine angemessene Frist ist??
    im Zweifel der Richter. Das sind halt Einzelfallentscheidungen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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