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Thema: Scheinselbständikeit bei Studenten

  1. #1
    TP-Junior EwaT macht alles soweit korrekt
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    Scheinselbständikeit bei Studenten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    ich bin Studentin und übe eine geringfügige Beschäftigung aus, was ja erstmal nicht problematisch ist.
    Dazu bin ich aber auch freiberuflich tätig.
    Nun ist mein Auftraggeber auf mich zugekommen und verlangt von mir eine Erklärung zu unterschreiben, wo unter anderem drin steht, dass ich mich verpflichte finanzielle Nachteile, genauer, die Nachzahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, die durch meine Scheinselbständigkeit entstanden sind, vollständig zu ersetzen. Nun frage ich mich, was mir blüht, wenn ich dieses tatsächlich unterschreiben sollte.
    Ist es grundsätzlich so, dass man als AuftragNEHMER belangt wird und beide Hälften zurückzahlen muss oder haftet jeder, also Auftraggeber und -nehmer für "seinen" Teil und somit möchte mein Auftraggeber seine Schuld auf mich abwälzen!
    Ich bin ja als Studentin zunächsteinmal garnicht sozialabgabenpflichtig, zumindest nicht über die RV hinaus.
    Wenn es also so weit kommen sollte, dass ich das zahlen muss, wie hoch sind die Pauschbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung für Arbeitgeber bei Studenten?
    Und noch eine letzte Frage, könnte es eventuell sein, dass sich eine Nachzahlung bei mir erübrigt, da es ja quasi schon jemanden gibt, der für mich als Studentin Sozialabgaben zahlt, nämlich der Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung.

    Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt und danke schon mal herzlichst im Voraus!

    Ewa

  2. #2
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    Nun ist mein Auftraggeber auf mich zugekommen und verlangt von mir eine Erklärung zu unterschreiben, wo unter anderem drin steht, dass ich mich verpflichte finanzielle Nachteile, genauer, die Nachzahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, die durch meine Scheinselbständigkeit entstanden sind, vollständig zu ersetzen. Nun frage ich mich, was mir blüht, wenn ich dieses tatsächlich unterschreiben sollte.
    wie wäre es denn mit einer legalen Tätigkeit, die keine Sozialabgaben unterschlägt???
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior EwaT macht alles soweit korrekt
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    Danke für die konstruktive Antwort!

  4. #4
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    bitteschön, gern geschehen.

    Du erwartest doch wohl nicht ernsthaft eine Antwort, oder??? Dich stört es anscheinend noch nicht einmal, dass das ganze nicht legal ist.

    Der Arbeitgeber will nur seine Haftung auf jemand anders schieben. Das solche Verträge nichtig sind mal ganz von ab, aber du siehst es ja noch nicht einmal ein hier ordnungsgemäß Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Hier wird ja schon der Tag des jüngsten Gerichts geplant was alles zu tun ist, wenn der Tag x gekommen ist. Da kann man ja schon von "Vorsatz" sprechen.

    *kopfschüttel*
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  5. #5
    TP-Junior EwaT macht alles soweit korrekt
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    Das Ganze ist mehr als legal!

    An deiner Stelle würde ich den Hals nicht zu voll nehmen! Du weißt doch garnicht was sache ist, aber meinst dir ein Urteil erlauben zu dürfen! Ich dachte, das wäre hier ein ernst zu nehmendes Forum, wo man von kompetenten Personen einen Ratschlag erwarten darf! Stattdessen spielst du hier den Moralapostel…

    Nur zur Info: ich bin Studentin und brauche gar keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, weil ich unter 400 Euro verdiene. Und krankenversichert bin ich auch… Und mit Vorsatz war das schon mal garnicht, sondern aus purer Unwissenheit! Aber du weißt es ja eh besser…

  6. #6
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    Nur zur Info: ich bin Studentin und brauche gar keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, weil ich unter 400 Euro verdiene.
    es geht hier auch um deine freiberufliche Tätigkeit, die in Wirklichkeit ein Angestelltenverhältnis darstellt und somit sozialversicherungspflichtig ist.
    Die Unwissenheit wird man dir aber nur sehr schwer abnehmen. Gerade wenn du an dem Job weiter festhalten willst. Aber bitte, du kannst es ja ausprobieren.

    Gruß
    Sven
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  7. #7
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    Zitat Zitat von EwaT
    Das Ganze ist mehr als legal!

    An deiner Stelle würde ich den Hals nicht zu voll nehmen! Du weißt doch garnicht was sache ist, aber meinst dir ein Urteil erlauben zu dürfen! Ich dachte, das wäre hier ein ernst zu nehmendes Forum, wo man von kompetenten Personen einen Ratschlag erwarten darf! Stattdessen spielst du hier den Moralapostel…

    Nur zur Info: ich bin Studentin und brauche gar keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, weil ich unter 400 Euro verdiene. Und krankenversichert bin ich auch… Und mit Vorsatz war das schon mal garnicht, sondern aus purer Unwissenheit! Aber du weißt es ja eh besser…
    sorry zwar nicht passend zum thema, aber wieso muss man so reagieren wenn man nicht die passenden zusprüche bekommt?

    ist nun mal so das es sehr illegal erscheint. zudem kann man auch sagen unwissenheit schützt vor straftat nicht!
    Newsflash:
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  8. #8
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    @EwaT: Wenn Du das hier schreibst:
    (...)die durch meine Scheinselbständigkeit entstanden sind(...)
    Brauchst Du dich nicht wundern, wenn jemand mit "illegal" kommt.

  9. #9
    TP-Junior EwaT macht alles soweit korrekt
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    Leute,

    ich reagiere nur so, wie man mir entgegentritt! Ich war nicht die Erste, die mit unkonstruktiver Kritik des Weges kam...

    Jedenfalls habe ich eins gemerkt: Man kann komplizierte Sachverhalte nicht eben mal in einem Forum klären, weil anscheinend das ganze zu Missverständnissen verdammt ist...

  10. #10
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    Zitat Zitat von ThomasMo
    @EwaT: Wenn Du das hier schreibst:


    Brauchst Du dich nicht wundern, wenn jemand mit "illegal" kommt.
    najaa vielleicht war deine wortwahl die falsche. @ ewat
    Newsflash:
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