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Alt 09.01.2007, 12:53   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2006
Klappstuhl999 macht alles soweit korrekt

E/Ü-Rechnung


Hallo...

habe vielleicht eine selten dämliche Frage zur E/Ü-Rechnung
für mein Kleinunternehmen.

Beginnt die E/Ü für das neue Jahr wieder mit einem 0-Saldo,
oder werden die "erwirtschafteten" Verluste mitgenommen,
(also wird die E/Ü mit den Vormonatszahlen weitergeführt?)

Bei Bilanzen kann man ja Verlustvorträge zeichnen, aber bei
einer E/Ü ????

Die Frage ist u.a. auch deshalb interessant, weil die AA ja
monatlich die E/Ü erhält. Bisher wurde diese mit einem Minus
dort abgegeben.

Bei einem 0-Saldo im neuen Jahr würden die "Verluste" ja
nicht mehr gegengerechnet werden können.

Wie verhält sich das, kann mir da jemand Auskunft geben?

Danke
Klappstuhl999 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.01.2007, 13:09   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Die EÜR beginnt für jedes Jahr bei Null. Verluste können allenfalls in der Steuererklärung in der Zukunft angerechnet werden, der Gewinn/Verlust für das aktuelle Jahr wird aber mit einer eigenen EÜR, die wieder bei Null beginnt, berechnet.

Nur für Kontostände, Kassenbücher etc. wird der Endstand des Vorjahres logischerweise als Anfangsstand für das neue Jahr hergenommen.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2007, 13:11   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden
Zitat:
Zitat von Klappstuhl999
Hallo...

habe vielleicht eine selten dämliche Frage zur E/Ü-Rechnung
für mein Kleinunternehmen.

Beginnt die E/Ü für das neue Jahr wieder mit einem 0-Saldo,
oder werden die "erwirtschafteten" Verluste mitgenommen,
(also wird die E/Ü mit den Vormonatszahlen weitergeführt?)

Bei Bilanzen kann man ja Verlustvorträge zeichnen, aber bei
einer E/Ü ????

Die Frage ist u.a. auch deshalb interessant, weil die AA ja
monatlich die E/Ü erhält. Bisher wurde diese mit einem Minus
dort abgegeben.

Bei einem 0-Saldo im neuen Jahr würden die "Verluste" ja
nicht mehr gegengerechnet werden können.

Wie verhält sich das, kann mir da jemand Auskunft geben?

Danke
ich habe keine Ahnung, was Sie meinen.
Bei einer EÜR werden die Einnahmen ermittelt und die Ausgaben abgezogen = Gewinn.
Einen " Saldo" gibt es da nicht!
Lucie
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2007, 15:09   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Zitat:
Einen "Saldo" gibt es da nicht!
Hallo @Lucie,

Saldo ist der Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben... also Gewinn oder Verlust.

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2007, 15:46   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2006
Klappstuhl999 macht alles soweit korrekt
super. vielen Dank... das ist eine kompetente Antwort.

Weisst Du auch ob das gleiche Prinzip auch gegenüber der AA angewandt wird?

Hier heisst es ja, Verdienste über 165 EUR reduzieren mit der übersteigenden Summe das ALG. Ich beziehe im Moment noch ALG1.

Sind die "erwirtschafteten" Verluste 2006 zu Beginn 2007 auch weg? Oder kann ich gegenüber der AA die E/Ü jahresübergreifend weiterführen?

Danke und Gruss

Tom
Klappstuhl999 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2007, 16:00   #6
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Eine EÜR kennt keinen "Übertrag aus vergangenen Perioden", sondern immer nur die Einnahmen und Ausgaben des Zeitraums, über den sie angefertigt wurde.

Wenn das AA also eine Monatliche EÜR von Dir will, gehören nur die Einnahmen und Ausgaben dieses einen Monats da rein.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
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