Die EÜR beginnt für jedes Jahr bei Null. Verluste können allenfalls in der Steuererklärung in der Zukunft angerechnet werden, der Gewinn/Verlust für das aktuelle Jahr wird aber mit einer eigenen EÜR, die wieder bei Null beginnt, berechnet.
Nur für Kontostände, Kassenbücher etc. wird der Endstand des Vorjahres logischerweise als Anfangsstand für das neue Jahr hergenommen.


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